Altersvorsorge für Frauen: So machen Sie alles richtig
Frauen in der Schweiz sind vom sogenannten Gender Pension Gap (Altersvorsorgelücke) betroffen. Darum müssen Frauen auf eine ausreichende Vorsorge achten.

Das Wichtigste in Kürze
- Frauen erhalten durchschnittlich 16'239 Franken weniger Rente.
- Sie können sich im Alter aber trotzdem ausreichend absichern.
Auf den ersten Blick wirken die Zahlen in der Schweiz gar nicht dramatisch: Bei der AHV-Rente, der ersten Säule, sind Männer und Frauen in der Schweiz nämlich fast gleich auf. Dass es dennoch einen enormen Gender Pension Gap (Altersvorsorgelücke) gibt, liegt vor allem an der zweiten Säule, der beruflichen Altersvorsorge.

Laut Bundesamt für Statistik betrug die durchschnittliche Gesamtrente einer Schweizer Frau im Jahr 2022 36'433 Franken, die eines Mannes jedoch 52'672 Franken. Dies liegt vor allem an den unterschiedlichen Erwerbsmodellen.
Frauen pausieren oft mehrere Jahre ganz und arbeiten dann Teilzeit, um sich der Kinderbetreuung zu widmen. Insgesamt beziehen lediglich 49,9 Prozent der Frauen überhaupt eine Rente aus der zweiten Säule. Bei den Männern sind es 68,9 Prozent.
So können sich Frauen vor dem Gender Pension Gap schützen
Eine Möglichkeit für Frauen ist es natürlich, früher wieder Vollzeit zu arbeiten und so mehr in die berufliche Vorsorge zu investieren. Dies machen ihnen aktuell noch die enormen Kosten für die Kinderbetreuung in der Schweiz unmöglich.

Kitas sind in der Schweiz weitestgehend Privatunternehmen und ein Platz kostet pro Woche locker 2000 bis 3000 Franken. Da lohnt es sich junge Mütter nicht arbeiten zu gehen. Immerhin steuern die ersten Kantone mittlerweile mit Subventionen gegen. Basel hat die Gebühren beispielsweise auf maximal 1600 Franken gesenkt.
Frauen sollten dabei eben auch die spätere Rente bedenken. Selbst wenn der aktuelle Lohn zum grösseren Teil von den Kita-Gebühren aufgefressen wird, können sie doch eine höhere berufliche Vorsorge aufbauen.
Private Vorsorge für Frauen nutzen
Ganz wichtig ist für Frauen die private Vorsorge der Säule 3a. Dazu können sie bis zu 20 Prozent des Einkommens in eine gebundene Vorsorge einzahlen und steuerlich geltend machen. Der Maximalbetrag für angestellte Frauen beträgt, 7258 Franken, der für selbstständig tätige Frauen 36'288 Franken.

Dabei müssen keine grossen Summen eingezahlt werden. Wichtiger ist eine möglich lange Laufzeit, um den Zinseszinseffekt zu nutzen. Bei einer Einzahlung von 50 Franken pro Monat und einer Laufzeit von 40 Jahren, macht die eigene Investition nur noch ein Drittel des Ertrags aus.
Vorsicht Konkubinat
Frauen, die nicht oder nur Teilzeit arbeiten, sollten ausserdem stets eine mögliche Trennung im Hinterkopf behalten. Verheiratete Frauen sind in dieser Hinsicht abgesichert: Kommt es zur Scheidung, steht der Frau die Hälfte der angesparten Gelder der AHV, Pensionskasse und Säule 3a zu. Ganz gleich, wie wenig sie selbst eingezahlt hat.

Beim sogenannten Konkubinat, also dem nichtehelichen Zusammenleben, ist dies jedoch nicht der Fall. Hier müssen Paare, insbesondere Frauen, selbst aktiv werden: Nach fünfjährigem (nachweislichen) Zusammenleben können sie einem Ehepartner gleichgestellt in der Pensionskasse angemeldet werden. Allgemein lohnt es sich hier, einen sogenannten Konkubinatsvertrag aufzusetzen, der die finanziellen Aspekte der Vorsorge regelt.