Coronavirus - Massnahmen der Stadt Solothurn
Die Verwaltung der Stadt Solothurn macht aber auch darauf aufmerksam, dass die Massnahmen nur Wirkung entfalten, wenn sich die Bevölkerung an die Vorgaben hält.

Die Schalter der Verwaltung bleiben bis auf Weiteres grundsätzlich offen. Allerdings sollen Menschenansammlungen in den Schalterhallen zum Schutz der Kundinnen und Kunden, aber auch der Mitarbeitenden vermieden werden.
Aus diesem Grund wird im Gemeindehaus nur noch eine beschränkte Anzahl von Personen gleichzeitig eingelassen und es könnte daher zu längeren Wartezeiten kommen. Die Stadtverwaltung bittet die Kundschaft der Einwohnerdienste, der Finanzverwaltung und der Sozialen Dienste, nur noch bei dringenden Anliegen, die nicht per Telefon, Email oder Internet (www.stadt-solothurn.ch) erledigt werden können, persönlich zu erscheinen.
Die Stadt macht darauf aufmerksam, dass viele Anliegen keine persönliche Vorsprache bedingen. Gerade im Bereich der Einwohnerdienste stehen die allermeisten Dienstleistungen online zur Verfügung (eUmzug, Bestellung von Dokumenten, etc.). Beim Versand von Dokumenten wird auf die zusätzliche Bearbeitungsgebühr verzichtet.
Der Betrieb des Krematoriums bleibt unverändert bestehen, hingegen sind Abdankungen nur noch im engsten Familienkreis gestattet. Ebenfalls unverändert funktioniert die Kehrichtabfuhr. Einzig die Grünabfuhr wird bis auf Weiteres auf zwei Tage verteilt. Die Sammlung erfolgt also am Mittwoch und am Donnerstagmorgen.
Besprechungen mit dem Stadtpräsidium und dem Stadtbauamt können zu den normalen Öffnungszeiten nach telefonischer Anmeldung vereinbart werden. Davon ausgenommen ist das Auflagezimmer, das ohne Voranmeldung zugänglich ist.
Die Stadt kann zwar keine kommunale Wirtschaftshilfe leisten, ist aber selbstverständlich bereit, die verschickten Vorbezugsrechnungen für die Steuerrechnung 2020 bei Problemen aufgrund der aktuellen Lage anzupassen.
Hilfsangebot für Alleinstehende
Erfreulicherweise konnte eine grosse Solidarität bei der Bevölkerung festgestellt werden. Verschiedene Hilfsangebote wurden auf private Initiative ins Leben gerufen (z.B. www.hilf-jetzt.ch).
Von dieser Nachbarschaftshilfe können die Hilfesuchenden allerdings nur profitieren, wenn sie diese auch kennen. Um hier koordinierend zu wirken, haben die Sozialen Dienste zusammen mit dem Alten Spital einen Informationsdienst aufgebaut.
Wer keine andere Möglichkeit hat, zu einer Risikogruppe gehört und Hilfe benötigt, sei dies beim Einkaufen, für Mahlzeiten oder andere Dienstleistungen, kann sich unter der Nummer 032 626 92 57 über mögliche Angebote informieren.
Schule und Kindertagesstätten
Zum Schutze vor einer zu raschen Verbreitung des Coronavirus dürfen Kindertagesstätten und Horte nur noch ein Notangebot aufrechterhalten. Der Betrieb von Spielgruppen wird eingestellt.
Infolge Schliessung der Schulen und nun auch teilweise der Kindertagesstätten kann der reguläre Betrieb der Tagesschule der Stadtschulen Solothurn leider bis auf Weiteres nicht wieder aufgenommen werden. Dies bedeutet, dass die Tagesschulen sowie die Schulen bis Ende Frühlingsferien geschlossen bleiben.
Für Erziehungsberechtigte, die in Gesundheitsberufen arbeiten oder zwingende Arbeitsverpflichtungen haben und nicht in der Lage sind, eine alternative Kinderbetreuung zu organisieren, werden die Schulen ein Notangebot bereitstellen und aufrechterhalten.
Zugang sollen auch Eltern haben, deren Kinder einzig durch die Grosseltern betreut werden könnten. Eltern, die von diesem Notangebot Gebrauch machen möchten, sollten umgehend telefonisch mit der Schuldirektion Kontakt aufnehmen (032 626 96 02). Das entsprechende Betreuungsangebot wird ab Donnerstag bereitstehen.
Kultur, Sport und Freizeit
Aufgrund der verordneten Schliessung der Kultur-, Sport- und Freizeitinstitutionen bleiben selbstverständlich die städtischen Museen, das Hallenbad in der Fachhochschule und die Turnhallen der städtischen Schulen geschlossen. Leider fällt auch die Durchführung des Marktes dem Coronavirus zum Opfer.
Zusätzlich finden auch keine Anlässe mehr im Landhaus und im Konzertsaal statt. Um die finanziellen Folgen für die Organisatoren von Anlässen in den städtischen Sälen etwas zu mildern hat der Stadtpräsident beschlossen, dass die Stornierungsgebühren gemäss Reglement erlassen werden.
Ebenso werden gesprochene Defizitdeckungsbeiträge auch ausbezahlt, wenn der Anlass nicht durchgeführt werden konnte. Zugesagte Beiträge an Anlässe, die abgesagt werden müssen, werden im Einzelfall geprüft.