Ukraine Krieg: Russen wollen bei Suworow-Denkmal Kameras anbringen

Im Mai wurde das russische Suworow-Denkmal in der Schöllenenschlucht mit den Landesfarben der Ukraine beschmiert. Nun wollen Russen dort Kameras installieren.

Unbekannte hatten im Mai 2022 das Suworow Denkmal in der Schöllenenschlucht bei Andermatt UR mit den Farben der ukrainischen Landesfarben beschmiert. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Noch dieses Jahr sollen zum Schutz des Suworow-Denkmals Kameras installiert werden.
  • Dies wird in einem russischen Blog angekündigt.
  • Ein Gesuch hat die Gemeinde Andermatt UR bisher aber nicht erhalten.

Das Suworow-Denkmal in der Schöllenenschlucht bei Andermatt UR geriet seit Ausbruch des Ukraine-Kriegs mehrmals in die Schlagzeilen: So hatten im Mai Unbekannte das russische Denkmal mit den Landesfarben der Ukraine beschmiert.

Und erst vor einem Monat fand dort die jährliche Gedenkzeremonie für den russischen General Alexander Suworow und seine Soldaten statt. Diese kämpften 1799 hier gegen französische Soldaten. Für Kritik sorgte dabei, dass die als Putin-Unterstützer geltende Töff-Gang «Nachtwölfe» an der diesjährigen Zeremonie teilgenommen hatte.

Nun sorgt ein Blog-Beitrag der russischen Gesellschaft «Orthodox Cause» zu dem Anlass für Aufsehen. Wie die «Luzerner Zeitung» berichtet, steht darin, dass Moskau beim Suworow-Denkmal Überwachungskameras installieren will. Und zwar noch dieses Jahr. Damit soll die Gedenkstätte vor Vandalen-Akten geschützt werden.

Bisher kein Gesuch gestellt

Die Abteilung für aussenwirtschaftliche und internationale Angelegenheiten der Stadtregierung Moskau habe die Schirmherrschaft über das Denkmal. Tatsächlich sagte die Urner Regierung damals zum Vandalen-Vorfall vom Mai: Russland sei als Eigentümer der Suworow-Gedenkstätte für die Beseitigung der Schmierereien zuständig.

Doch kann Moskau in der Schöllenenschlucht einfach so Überwachungskameras installieren? Nach Angaben des Gemeindepräsidenten von Andermatt, Peter Baumann, müssten die Gemeinde und der Kanton ein Gesuch dafür bewilligen. Ein solches sei nicht gestellt worden.

Überwachung auf öffentlichem Grund «grundsätzlich nicht zulässig»

«Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass Privatpersonen Videoüberwachungsanlagen auf öffentlichem Grund betreiben. Oder öffentlichen Grund überwachen oder mitüberwachen», erklärt Baumann. Eine Ausnahme wäre nur in einem sehr engen Rahmen möglich.

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Für eine mögliche Video-Überwachung wären entweder die Polizei oder die Gemeinde zuständig. Rechtlich seien Video-Überwachungen und Kameras sowie deren Auswertungen aber immer heikel.

Nichtsdestotrotz würde man ein allfälliges Gesuch prüfen. Laut dem Gemeindepräsidenten stelle sich aber die Frage der Notwendigkeit, da das Suworow-Denkmal im Kulturgüterschutzinventar aufgeführt sei.