Graubünden versteigert Luxus-Wohnung an Geldwäscherei-Verdächtigen

Der Kanton Graubünden hat 2019 eine Luxus-Wohnung an einen international gesuchten Venezolaner für sechs Millionen Franken versteigert. Nun laufen Ermittlungen.

Blick auf die Bündner Gemeinde St. Moritz. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Jahr 2019 wurde die Wohnung «Chesa a’l lej» in St. Moritz GR zwangsversteigert.
  • Gekauft hat sie ein international wegen Geldwäschereiverdachts verfolgter Venezolaner.
  • Inzwischen hat die Bundesanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen.

Im Jahr 2019 wechselte das «Chesa a’l lej» mit Blick auf die Berge und den See von St. Moritz für sechs Millionen Franken den Besitzer. Gekauft hat die exklusive Immobilie der Venezolaner Nervis Villalobos – trotz schweren Korruptions- und Geldwäschereiverdachts.

Villalobos ist ehemaliger Vize-Energieminister Venezuelas und hat so einiges auf dem Kerbholz: Durch dubiose Geschäfte soll er die Kasse des krisengeschüttelten Landes um viele Millionen gebracht haben. In den USA, Spanien, Andorra, Venezuela und der Schweiz laufen deshalb Strafverfahren gegen ihn. Da bis heute keine Verurteilung bekannt ist, gilt die Unschuldsvermutung.

Wie konnte es trotzdem zum Kauf der Luxus-Wohnung im Engadin kommen? Sie war Teil der Konkursmasse einer gescheiterten Immobilienfirma, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Im Juli 2019 führte das Betreibungs- und Konkursamt der Region Maloja deshalb eine Zwangsversteigerung durch. Dabei boten die Anwälte von Villalobos die höchste Summe – und erhielten die Wohnung.

Den Behörden seien dabei die Hände gebunden gewesen: «Unsere Pflicht ist es von Gesetzes wegen, für Objekte aus der Konkursmasse den grösstmöglichen Erlös zu erzielen. Dies im Interesse der Gläubiger, die Geld zugute haben», sagt Andrea Fanconi, Leiter des Betreibungs- und Konkursamtes, gegenüber der Zeitung.

Ermittlungen laufen

Für Martin Hilti von Transparency International steht der Fall exemplarisch für ein grosses Problem in der Schweiz: «Der Immobilienmarkt ist ein riesiges Einfallstor für Geldwäscherei», sagt er. «Die Hauptakteure bei Immobiliengeschäften müssen verpflichtet werden, die Herkunft der Gelder abzuklären.»

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Inzwischen haben die Staatsanwaltschaften von Genf und Zürich sowie die Bundesanwaltschaft Ermittlungen eingeleitet. Ein Jahr nach dem Verkauf erwirkte die Bundesanwaltschaft eine Grundbuchsperre auf die Wohnung. Zudem wurden mehr als 140 Millionen Franken auf Konten von Villalobos und seinen Kindern bei acht Schweizer Banken eingefroren.

Es bestünden «ernsthafte und konkrete Anhaltspunkte», dass die Vermögenswerte aus im Ausland begangenen Straftaten stammten und hierzulande gewaschen wurden.