Der Bundesrat setzt Regelungen zu Geldwäscherei per Anfang 2023 in Kraft. Das hat er heute Mittwoch entschieden.
Eine Brieftasche mit Schweizer Münzen und Noten.
Eine Brieftasche mit Schweizer Münzen und Noten. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Heute Mittwoch hat der Bundesrat das revidierte Geldwäschereigesetz in Kraft gesetzt.
  • Auch die angepasste Geldwäschereiverordnung (GwV) ist bald gültig.

Der Bundesrat hat am Mittwoch das revidierte Geldwäschereigesetz (GwG) sowie die angepasste Geldwäschereiverordnung (GwV) per Anfang 2023 in Kraft gesetzt.

Damit verbessere die Schweiz ihr Abwehrdispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung und trage den wichtigsten Empfehlungen des Länderberichts der Financial Action Task Force (FATF) Rechnung, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit.

In verschiedenen Verordnungen hat der Bundesrat Ausführungsbestimmungen erlassen, unter anderem zum Meldewesen, zur Einführung eines Kontrollmechanismus für den Ankauf von Altedelmetallen sowie zur neuen Aufgabe des Zentralamtes für Edelmetallkontrolle als Geldwäschereiaufsichtsbehörde.

Änderung 2021 im Parlament verabschiedet

Weiter sind kleinere Vereine von der Eintragungspflicht ins Handelsregister ausgenommen - ebenso wie reisende Vorstandsmitglieder unter gewissen Bedingungen. Zudem werden die Pflichten bei Geldwäschereiverdacht künftig durch den Bundesrat und nicht mehr in Verordnungen der Aufsichtsbehörden geregelt.

Das Parlament hatte die Änderung des GwG im März 2021 verabschiedet. Die Revision umfasst Massnahmen für Finanzintermediäre in den Bereichen wirtschaftliche Berechtigung, Aktualität der Kundendaten und Geldwäschereiverdachtsmeldungen. Zudem fördert sie die Transparenz von Vereinen mit erhöhtem Risiko im Bereich der Terrorismusfinanzierung und verstärkt die Aufsicht und Kontrollen im Bereich der Edelmetalle.

Die neuen Geldwäschereiregeln gelten als Minimallösung. Das Parlament wollte das Geldwäschereigesetz in einigen Punkten zwar verschärfen, lehnte aber neue Regeln für Anwälte, Notare und andere Berater ab.

Zuerst drohte das Gesetz an einer Links-Rechts-Allianz zu scheitern. SP und Grüne argumentierten, das Gesetz sei derart verwässert, dass es keine Verbesserung bringe. Kurz vor dem definitiven Scheitern schwenkte die SVP um. Man wolle dem Ruf des Schweizer Finanzplatzes folgen, der eine schlichte Reform unterstütze, so die Argumentation.

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