Das Gericht in Genf hat eine Anwältin vom Vorwurf der schweren Geldwäscherei freigesprochen.
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Der Eingang zum Gericht in Genf. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Anwältin wurde vom Genfer Gericht vom Vorwurf der Geldwäscherei freigesprochen.
  • «Ihre Würde als Anwältin ist heute endlich wiederhergestellt», meinte ihr Verteidiger.

Eine Anwältin ist von der Genfer Justiz in einem Berufungsprozess vom Vorwurf der schweren Geldwäscherei freigesprochen worden. Das Gericht liess die These nicht gelten, dass sie die Verletzlichkeit ihrer Mandanten ausgenutzt habe, um deren Gelder zu veruntreuen. Über das Berufungsurteil berichtete am Freitag die Zeitung «Le Temps».

Das ist «ein Stopp der strafrechtlichen Verfolgung, welche die beiden belgischen Erben mit unerhörter Gewalt gegen unsere Mandantin angestrengt hatten. Ihre Würde als Anwältin ist heute endlich wiederhergestellt», reagierte einer ihrer Verteidiger, Grégoire Mangeat, auf Twitter auf das Urteil.

Anwältin hatte für Gräfin Amicie de Spoelberch gearbeitet

In der ersten Instanz hatte das Strafgericht die Anwältin zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Davon wären 15 Monate auf Bewährung gewesen. Die heute 60-jährige Anwältin hatte viele Jahre lang für die verstorbene Gräfin Amicie de Spoelberch gearbeitet.

Die Familie Spoelberch ist ein Grossaktionär des Brauereikonzerns AB/Inbev. Später kümmerte sich Anwältin um die Angelegenheiten der beiden Adoptivsöhne der Gräfin.

Anwältin mit bedingter Geldstrafe von 250 Tagessätzen belegt

Nach Ansicht der Genfer Staatsanwaltschaft eignete die Angeklagte sich Inhaberaktien an, indem sie das Vertrauen der beiden Brüder ausnutzte. Diese Wertpapiere habe sie dann mittels subtiler Finanzkonstruktionen gewaschen.

Diesen Vorwurf sahen die Richtern im Berufungsverfahren als nicht erwiesen an. Sie haben die Beschlagnahmung des Vermögens der Anwältin aufgehoben. Auch die Summe von 34 Millionen Franken, die sie an die Kläger hätte zahlen sollen, wurde hinfällig.

Laut «Le Temps» wurde die Anwältin auch von der Urkundenfälschung im Zusammenhang mit einer Vereinbarung über ihre Honorare freigesprochen. Sie wurde jedoch für schuldig befunden, Konten unter Angabe falscher Informationen über den wirtschaftlich Berechtigten eröffnet zu haben. Sie wird laut der Zeitung mit einer bedingten Geldstrafe von 250 Tagessätzen belegt. Der Fall kann noch vor Bundesgericht angefochten werden.

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