Bundesrat erhöht Zustellermässigung für Zeitungen
Weil die Auflagen sinken, kann der Bund sich stärker an den Zustellkosten der Tages- und Wochenzeitungen beteiligen.
Neu werden pro Exemplar 29 Rappen vergütet, zwei Rappen pro Exemplar mehr als bisher. Anspruchsberechtigt sind 151 Zeitungstitel. Das sind neun Titel mehr als im laufenden Jahr, wie der Bundesrat zum Entscheid vom Freitag schreibt.
Verantwortlich für den Anstieg sind hauptsächlich die Tages- und Wochenzeitungen des Verbundes Zeitungsverbund «Nordostschweiz».
Gleichzeitig nahm aber die Zahl der zugestellten Zeitungsexemplare um 2,3 Millionen ab. Per 1. Oktober 2020 waren 151 Lokal- und Regionalzeitungen mit einer Auflage von insgesamt 113,5 Millionen Exemplaren pro Jahr anspruchsberechtigt. Für die indirekte Presseförderung stehen jährlich 30 Millionen Franken zur Verfügung.
Unverändert bleibt 2021 die Förderung der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse durch den Bund. Pro Exemplar beträgt die Ermässigung wie in den beiden Vorjahren 18 Rappen. Am Stichtag 1. Oktober 2020 waren 973 Titel anspruchsberechtigt; jährlich wurden 113,7 Millionen Exemplare versandt.
Für diese Förderkategorie stehen 20 Millionen Franken zur Verfügung. Im Vergleich zum Vorjahr können in dieser Kategorie zwölf Titel weniger gefördert werden. Der Auflagerückgang aller geförderten Erzeugnisse liegt bei 5,4 Millionen.
Wegen der sinkenden Auflagen wurden im laufenden Jahr die Fördermittel nicht ausgeschöpft, wie es in der Mitteilung hiess. Die übrig gebliebenen Gelder werden im nächsten Jahr zu den im Gesetz vorgegebenen Förderbeiträgen geschlagen.
Zurzeit und noch bis Ende Juni 2021 stellt die Post die geförderten Tages- und Wochenzeitungen allerdings kostenlos zu, und der Bund übernimmt bis Ende 2021 die Abonnementskosten der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. So steht es im Notpaket für die Medien, das der Bundesrat im Mai beschloss und kürzlich verlängert hat.
Dass der Bund gedruckte Zeitungen direkt fördert, ist aufgrund der Verfassung nicht möglich. Der Ständerat will aber mit einer parlamentarischen Initiative den fraglichen Artikel so anpassen, dass Medien unabhängig von der Verbreitungtechnologie gefördert werden können. Der Nationalrat muss über den Vorstoss noch entscheiden.