Bundesrat will fünf Mio. Franken für Blatten VS via Spezialgesetz
Der Bund will Blatten VS Soforthilfe von fünf Millionen Franken zukommen lassen und mit dem Uvek Unterstützung leisten.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat beantragt fünf Mio. Fr. Soforthilfe für Blatten VS.
- Damit sollen ungedeckte Schäden bezahlt oder Personen in Not geholfen werden.
- Das Uvek soll eine Gesamtschau aller Massnahmen, deren Kosten und Finanzierung erstellen.
Der Bundesrat will die Bevölkerung der verschütteten Gemeinde Blatten VS mit eine Soforthilfe von fünf Millionen Franken unterstützen. Weil dazu ein rechtlicher Rahmen fehlt, legt er ein eigens geschaffenes Gesetz vor. Dieses soll noch in der laufenden Sommersession von National- und Ständerat abgesegnet werden.
«Der Bundesrat ist sich bewusst, dass dies nur ein erster Schritt sein kann», stellt Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter klar. Aber es gelte jetzt, schnell zu handeln. Mittel- und langfristige Unterstützung sei ebenfalls angedacht, betont Umweltminister Albert Rösti.
Rasch und unbürokratisch
Der Bund könne damit an den Beitrag von 10 Millionen Franken des Kantons Wallis anknüpfen, heisst es in einer Mitteilung. Für den Bundesrat sei klar, dass angesichts der tragischen Ereignisse in Blatten VS rasch und unbürokratisch Hilfe geleistet werden solle.

Das Geld soll an die Gemeinde Blatten ausbezahlt werden. Damit sollen Sofortmassnahmen bezahlt werden, die nicht schon durch Versicherungen oder Subventionen gedeckt sind und rasch umgesetzt werden müssen.
Der Entscheid über die Verwendung liege bei der Gemeinde, diese müsse dem Bund aber Rechenschaft ablegen. Auch die Unterstützung von betroffenen Dorfbewohnerinnen und -bewohnern in besonders schwierigen Situationen sei denkbar.
Weitere Unterstützungsleistungen werden koordiniert
Der Bundesrat hält fest, der Solidaritätsbeitrag erfolge zusätzlich zu bestehenden Instrumenten wie Kurzarbeitsentschädigung oder Arbeitslosen-Taggeldern. Das Uvek von Bundesrat Albert Rösti hat zudem den Auftrag erhalten, eine Gesamtschau aller Massnahmen zu erstellen.

Darin einfliessen sollen die Hilfen von Bund, Kantonen und Dritten sowie die weiter vorgesehenen Massnahmen. Dazu gehören die Wiederinstandstellung und der Ersatz von Schutzinfrastruktur sowie deren Kosten und Finanzierung.
Für die Überlegungen und Planungsarbeiten für einen Wiederaufbau soll das Uvek die Gemeinde Blatten VS unterstützen. Massgebend seien die Bedürfnisse der Bevölkerung und die Absichten von Gemeinde und Kanton. Auch die Gefahrensituation müsse berücksichtigt werden.