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Behinderte Jungen missbraucht: Lange Haft für Logopäden

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Deutschland,

Wegen des sexuellen Missbrauchs von sieben behinderten Jungen hat das Landgericht Würzburg einen Logopäden zu elf Jahren und vier Monaten Haft verurteilt.

Der Logopäde beim Prozessbeginn im März im Würzburger Landgericht. Foto: Daniel Karmann/dpa
Der Logopäde beim Prozessbeginn im März im Würzburger Landgericht. Foto: Daniel Karmann/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Für den Missbrauch an Kindern erhielt ein Logopäde eine Haftstrafe von über elf Jahren.
  • Während des Missbrauchs sollen andere Kinder im Nebenzimmer gespielt haben.
  • Der Täter erhält zusätzlich zur Haftstrafe ein lebenslanges Berufsverbot.

Ein Sprachtherapeut missbraucht ihm anvertraute Jungen, während die anderen Kinder im Nebenraum spielen. Mehr als ein Jahr nach der Festnahme des Mannes gibt es nun ein Urteil.

Der Logopäde erhält als Strafe für den Missbrauch der behinderten Jungen eine Verurteilung zu elf Jahren und vier Monaten Haft. Zudem verhängte das Gericht ein lebenslanges Berufsverbot.

Übergriffe fanden in Kitas statt

Viele Übergriffe fanden den Ermittlern zufolge in zwei Würzburger Kitas statt. In denen hätte der Sprachtherapeut den damals zwei bis sechs Jahre alten Kindern eigentlich beim Verständigen helfen sollen. Der Fall zählt zu den schlimmsten bekannten Missbrauchsdelikten in Bayern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Anklage hatte für den 38-Jährigen 13 Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe verlangt. Zudem hatte Staatsanwältin Manuela Teubel von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg ein Berufsverbot für den Sprachtherapeuten gefordert. Einige Nebenklagevertreter hatten sich den Haftforderungen der Anklage angeschlossen, darüber hinaus aber auch Sicherungsverwahrung für den Deutschen gefordert.

Kindertagesstätte
Gummistiefel für Kinder stehen in der Garderobe der Kindertagesstätte «Spatzenhaus». (Symbolbild) - dpa

Diese wird in der Regel angeordnet, um die Allgemeinheit auch nach Verbüssung einer Haftstrafe vor dem Täter zu schützen. Die Verteidigung plädierte für eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und acht Monaten.

Kinder spielten in Nebenräumen

Ein Grossteil des Prozesses fand zum Schutz der Opfer hinter verschlossenen Türen statt. In dem Verfahren vor der Grossen Jugendkammer hatte der Angeklagte zu Prozessauftakt Anfang März gestanden. Er habe sich jahrelang an den Jungen vergangen, während die anderen Kinder in Nebenräumen spielten. In über 60 Fällen waren die Übergriffe derart massiv, dass der Mann unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs angeklagt war.

Der psychiatrische Gutachter in dem Verfahren hatte den Angeklagten für therapierbar erklärt, aber nicht für vermindert schuldfähig. Der 38-Jährige hatte die Taten gefilmt und im Darknet verbreitet, so kamen ihm die Ermittler auf die Spur. In seiner Wohnung stellten Polizisten knapp 23'000 Dateien mit Missbrauchsinhalten sicher.

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