Mann soll Ehefrau erst angefahren und dann erschlagen haben

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Deutschland,

Mitten in Limburg soll ein Mann seine Ehefrau mit einem Auto zuerst angefahren und danach mit Axt und Messer getötet haben. Sie stirbt noch am Tatort.

Ein Blaulicht auf dem Dach eines Polizeiwagens. Foto: Friso Gentsch/dpa
Ein Blaulicht auf dem Dach eines Polizeiwagens. Foto: Friso Gentsch/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 34-Jähriger soll im hessischen Limburg seine Ehefrau erst mit einem Auto angefahren und anschliessend mit einer Axt und einem Schlachtermesser getötet haben.

Der Mann liess sich laut Polizei am Tatort widerstandslos festnehmen. Die Ermittler gehen nach derzeitigem Stand von einer «Beziehungstat» aus, wie ein Sprecher sagte.

Ein Haftrichter erliess am Abend Haftbefehl wegen Mordes gegen den Tatverdächtigen. Er wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Laut Polizei hatten Zeugen am Morgen gemeldet, dass ein Mann eine Frau angefahren habe. Die 31 Jahre alte Frau war demnach zu Fuss auf einem Gehweg in der Nähe des Limburger Busbahnhofs unterwegs, als sie der mutmassliche Täter mit einem Auto anfuhr. Der 34 Jahre alte deutsche Staatsangehörige stieg dann aus dem Auto und schlug mit einer Axt auf die am Boden liegende Frau ein. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, verwendete der mutmassliche Täter auch ein Schlachtermesser. Die Frau starb noch am Tatort an ihren schweren Verletzungen.

Laut Staatsanwaltschaft sollte der mutmassliche Täter noch am Freitagabend dem Haftrichter vorgeführt werden. Bisher mache der Mann von seinem Schweigerecht Gebrauch, sagte ein Sprecher. Der mutmassliche Täter und das Opfer haben der Staatsanwaltschaft zufolge zwei Kinder. Beide seien in Obhut des Jugendamtes.

Der Tatort wurde weiträumig mit Sichtschutz abgesperrt. Die Kriminalpolizei habe die Spurensicherung aufgenommen, heisst es. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren Sachverständige vor Ort, um den genauen Tathergang zu rekonstruieren.

Der Polizei lagen nach eigenen Angaben Hinweise vor, dass Zeugen den Angriff gefilmt oder fotografiert haben. Es gebe «Erkenntnisse, dass Videos der Tatausführung im Netz kursieren». Sie forderte Zeugen auf, ihre Aufnahmen nicht im Internet zu veröffentlichen, und kündigte eine strafrechtliche Verfolgung bei der Weiterverbreitung an.

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