Schumi-Pflegerin vergewaltigt? Jetzt spricht Schweizer Anwalt
In der Villa von Michael Schumacher soll eine Pflegerin vergewaltigt worden sein. Nun meldet sich der Schweizer Anwalt des angeklagten Rennfahrers zu Wort.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein australischer Rennfahrer ist wegen Vergewaltigung angeklagt.
- Er soll 2019 in der Villa von Michael Schumacher eine Pflegerin vergewaltigt haben.
- Nun äussert sich der Schweizer Anwalt des Rennfahrers, Luc Vaney.
Was ist am 23. November 2019 in der Villa von Michael Schumacher passiert?
Die Staatsanwaltschaft erhebt laut schwere Vorwürfe gegen einen australischen Rennfahrer. Dieser war damals mit Mick Schumacher befreundet und wohnte teilweise auf dem Gelände in Gland VD.
Bei einer Feier soll viel Alkohol geflossen sein. Einer Pflegerin der Formel-1-Legende ging es nicht gut. Der Angeklagte soll erst geholfen haben, sie auf ihr Zimmer zu tragen. Dort soll er die bewusstlose Frau später zwei Mal vergewaltigt haben.

Im Januar 2022 erstattet die Frau Anzeige. Der Australier bestreitet die Vorwürfe bei einer Aussage bei der Staatsanwaltschaft im Jahr 2024. Das Verhältnis sei einvernehmlich gewesen.
Angeklagter fehlt vor Gericht – Schweizer Anwalt verteidigt ihn
Zur Verhandlung am Mittwoch vor dem Gericht in Nyon erschien der Angeklagte nicht. Nun äussert sich Luc Vaney, der Schweizer Anwalt des Rennfahrers, gegenüber «Bild».
Dass sein Mandant fernblieb, verteidigt Vaney. «Was gestern passiert ist, liegt in seinem Recht: Artikel 366 der Schweizerischen Strafprozessordnung erlaubt einmaliges Ausbleiben. Beim nächsten Mal wäre es das letzte – er würde dann in Abwesenheit verurteilt.»

«Die Beweislage ist eindeutig»
Auch die Gegenseite äussert sich zur Verzögerung des Prozesses. Die Abwesenheit des Angeklagten sei «bedauerlich, feige», so die Worte des Anwalts der Klägerin, Patrick Michod, beim Verlassen des Gerichtssaals.
Michods Sekretariat lässt verlauten: «Die Beweislage ist eindeutig.»