Fall Semenya: Bundesgericht lehnt Antrag der IAAF ab

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Frankreich,

Das Schweizerische Bundesgericht hat einen Antrag des Leichtathletik-Weltverbandes IAAF, die umstrittene Testosteron-Regel unverzüglich wieder in Kraft zu setzen, abgelehnt.

Caster Semenya darf auch wieder auf Strecken zwischen 400 Metern und einer Meile (1609 Meter) antreten. Foto: Hendrik Schmidt
Caster Semenya darf auch wieder auf Strecken zwischen 400 Metern und einer Meile (1609 Meter) antreten. Foto: Hendrik Schmidt - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Südafrikas Laufstar Caster Semenya hatte Ende Mai im Streit um erhöhte Hormonwerte einen Teilerfolg errungen.

Es bleibe bei der Anordnung vom 31. Mai «bis zum Entscheid des Bundesgerichts über das von Mokgadi Caster Semenya zusammen mit ihrer Beschwerde gestellte Gesuch um Erlass vorsorglicher Massnahmen», teilte das Gericht in Lausanne mit. Die IAAF hatte am 7. Juni einen Antrag auf Wiedereinsetzung der Regel gestellt.

Südafrikas Laufstar Caster Semenya hatte Ende Mai im Streit um erhöhte Hormonwerte einen Teilerfolg errungen. Das Schweizerische Bundesgericht setzte eine Regel der IAAF - vorübergehend - ausser Kraft, in der Testosteron-Limits für Mittelstreckenläuferinnen mit intersexuellen Anlagen festgesetzt wurden. Die 28 Jahre alte zweimalige 800-Meter-Olympiasiegerin Semenya darf daraufhin bis auf weiteres auch wieder auf Strecken zwischen 400 Metern und einer Meile (1609 Meter) antreten.

Wie lange die «superprovisorische Anordnung» vom 31. Mai gilt, teilte das Gericht nicht mit. «Der Zeitpunkt des Zwischenentscheides des Bundesgerichts über das Gesuch um Erlass vorsorglicher Massnahmen steht noch nicht fest, ebenso wenig wie der Zeitpunkt des Endentscheides», heisst es in dem Statement.

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