Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den deutschen Staat für die unzureichende Aufklärung von Polizeigewalt gerügt. Den betroffenen Fans wurde je eine Entschädigung von 2000 Euro zugesprochen.
Zwei Fans vom TSV 1860 München erhielten vor dem Gericht in Strassburg recht. (Symbolbild)
Zwei Fans vom TSV 1860 München erhielten vor dem Gericht in Strassburg recht. (Symbolbild) - Dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat zwei Fussballfans in Deutschland Recht zugesprochen.
  • Die Fans wurden im Rahmen eines Regionalliga-Spiels 2007 von der Polizei angegriffen.
  • Aufgrund der nicht erfolgten Identifikation der Polizisten wurde die Münchner Polizei nun vom Gericht gerügt.

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland wegen einer unzureichenden Untersuchung nach einem Polizei-Einsatz gerügt. Konkret geht es um das Regionalliga-Spiel zwischen den Nachwuchsmannschaften vom TSV 1860 München und FC Bayern München 2007.

Rund um das Spiel kam es zu Zusammenstössen zwischen der Münchner Polizei und den Fans beider Vereine. Dabei wurden Pfefferspray und Schlagstöcke von der Polizei gegen die Fans eingesetzt. Nach dem Spiel klagten zwei Fans von 1860 München gegen den Einsatz und zogen die Klage bis vor den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasburg.

Dieser sprach den Fans nun je eine Entschädigung von 2000 Euro zu. Nicht wegen der Gewalt gegen die Fans, sondern weil sich die Polizisten, die bis heute nicht bekannt sind, nicht ausreichend gekennzeichnet haben. Deswegen konnten sie weder von den Fans noch von der Einsatzleitung identifiziert werden.

Die Richter kritisierten zudem, dass im Rahmen der internen Ermittlungen der Münchner Polizei Videomaterial nur teilweise ausgewertet wurde und nicht alle Beamten befragt wurden.

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