FC Luzern: Kein Urteil im Aktien-Streit um Bernhard Alpstaeg
Der Aktien-Streit beim FC Luzern ist am Donnerstag am Bezirksgericht Luzern in die nächste Runde gegangen. Ein Urteil steht noch aus.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Aktienstreit zwischen dem FC Luzern und Aktionär Bernhard Alpstaeg geht weiter.
- Am Donnerstag vertagte das Bezirksgericht Luzern eine Entscheidung.
- Auch vor dem Luzerner Kantonsgericht ist ein Verfahren hängig – aber gegen Alpstaeg.
Im langjährigen Streit zwischen dem FC Luzern und Bernhard Alpstaeg ist vor dem Bezirksgericht Luzern eine weitere Runde ausgetragen worden. Dass Gericht muss nun entscheiden, ob der Fussballclub Alpstaeg als Mehrheitsaktionär akzeptieren muss.
Es ist nicht das erste Mal, dass sich die beiden Seiten vor Gericht trafen. Entsprechend gross war das Interesse an der Verhandlung. Der kleine Saal im Bezirksgericht der Stadt Luzern war voll. Der Mann im Zentrum der Causa, Bernhard Alpstaeg, fehlte aber, er liess sich von drei Anwälten und einem Mediensprecher vertreten.

Der heute 80-jährige Alpstaeg war vor knapp 20 Jahren als Investor beim grössten Zentralschweizer Fussballclub eingestiegen. Das 2011 eröffnete neue Stadion trägt den Namen seines Unternehmens. Er war mit einem Anteil von mehr als einem Viertel ein wichtiger Aktionär der FCL Holding AG. 2015 erhöhte er sein Aktienpaket auf 52 Prozent.
Abwahl beim FC Luzern zuvorgekommen
Weil Alpstaeg mit den Leistungen der FCL-Spitze nicht zufrieden war, wollte er 2022 an der Generalversammlung den ganzen Verwaltungsrat auswechseln. Doch dieser vereitelte seine eigene Abwahl, indem er Alpstaeg das zuletzt erworbene Aktienpaket aberkannte. Alpstaeg verfügte somit nur noch über eine Minderheit der Stimmen.

Alpstaeg verlangt vor dem Bezirksgericht in dem von ihm angestrengten Zivilprozess zwei Dinge: Er soll als Eigentümer von 52 Prozent der Aktien anerkannt werden; die vom Verwaltungsrat vorgenommene Streichung im Aktienbuch soll rückgängig gemacht werden. Das Vorgehen des Verwaltungsrats sei unrechtmässig gewesen, sagte Alpstaegs Anwalt.
Kein rechtliches Gehör gewährt
Der Verwaltungsrat hatte seine Massnahme gegen Alpstaeg damit begründet, dass dieser 2015 das grosse Aktienpaket widerrechtlich erworben habe. Er berufe sich damit auf nur angebliche Vorkommnisse, so Alpstaegs Anwalt. Es fehle das für eine Aberkennung nötige Urteil, zudem sei seinem Mandanten kein rechtliches Gehör gewährt worden.

Der Anwalt sagte, der FCL habe Alpstaeg jahrelang als Mehrheitsaktionär anerkannt und auch sein Geld genommen. Nur um seine Abwahl zu verhindern, habe der Verwaltungsrat das Aktienrecht auf den Kopf gestellt. Ein Verwaltungsrat könne sich seine Aktionäre aber nicht aussuchen und unliebsame Stimmen nicht einfach wegstreichen.
Nicht rechtmässiger Eigentümer
Der Rechtsvertreter des FC Luzern verteidigte dagegen die Aberkennung der Aktien. Alpstaeg sei nie deren rechtmässiger Eigentümer gewesen, und er habe damit auch keinen Anspruch auf einem Eintrag im Aktienbuch.
Das Aktienpaket gehörte zuvor dem früheren FCL-Präsidenten Walter Stierli. Die Papiere sollten nie an Alpstaeg übergehen, sagte der FCL-Anwalt. Der Verwaltungsrat habe Alpstaeg nur in das Aktienbuch eingetragen, weil dieser mutmasslich strafbare Drohungen gemacht habe. Die Eintragungen seien damit nichtig oder zumindest anfechtbar.
Strafverfahren hängig
Der FC Luzern hatte seine Ansicht mit einer Strafanzeige gegen Alpstaeg untermauert. Das Kriminalgericht sprach Alpstaeg aber im Sommer 2025 vom Vorwurf der Nötigung frei. Rechtskräftig ist das Urteil nicht, es ist derzeit beim Luzerner Kantonsgericht hängig.

Uneins waren sich die Kontrahenten ferner in der Frage, welche Folgen der Kapitalschnitt, den der FCL 2021 durchführte, hatte. Es seien damals neue Aktien ausgegeben worden, es gehe somit nicht mehr um die Stierli-Aktien, sagte Alpstaegs Anwalt. Der Rechtsvertreter des FCL wies diese Argumentation zurück.
Das Bezirksgericht wird seinen Entscheid zur Sache zu einem späteren Zeitpunkt fällen.











