Kanton Luzern will Pflege in Heimen und durch Angehörige verbessern
Die immer mehr pflegebedürftigen Menschen sollen im Kanton Luzern gut aufgehoben sein. Mit einer Teilrevision des Betreuungs- und Pflegegesetzes soll der Kanton die spezialisierte Langzeitpflege fördern und die Betreuung durch Angehörige regulieren.

Das Gesundheits- und Sozialdepartement eröffnete das Vernehmlassungsverfahren am Mittwoch, wie die Staatzskanzlei mitteilte.
Derzeit bestehe im Kanton eine Unterversorgung von Plätzen der spezialisierten Langzeitpflege, hiess es in den Vernehmlassungsunterlagen. Betroffen sind Personen mit komplexen Krankheitsbildern und einem hohen Pflege- oder Betreuungsbedarf.
Die Teilrevision soll die überregionale Planung der Pflege verbessern. Der Kanton soll das Angebot an spezialisierter Langzeitpflege steuern können. Dazu soll die Dienststelle Soziales und Gesellschaft künftig Weisungen zu Qualitätsanforderungen erlassen. Zudem sieht der Entwurf vor, dass der Kanton künftig Beiträge an die spezialisierte Langzeitpflege bezahlt. Deren Kosten tragen heute die Gemeinden.
Im Bereich der ambulanten Pflege will der Kanton die Qualitätsvorgaben und die Finanzierung klären. Der Regierungsrat soll künftig Zulassungsvoraussetzungen für Spitex-Organisationen festlegen, welche pflegende Angehörige anstellen. In einer Verordnung sollen überdies die maximal anrechenbaren Vollkosten festgeschrieben sein. So soll eine «übermässige Gewinnabschöpfung der auf die Anstellung von pflegenden Angehörigen spezialisierten Spitex-Organisationen» verhindert werden.
Diese Neuerungen wurden durch drei Empfehlungen aus einem Grundlagenbericht zur Versorgungsplanung Langzeitpflege angeregt, den der Regierungsrat im November 2025 genehmigte. Die Vernehmlassung des Gesetzes- und Verordnungsentwurfs dauert bis 20. September.






