Caiuby erscheint nicht vor Gericht - Strafprozess vertagt

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Deutschland,

Der brasilianische Fussballprofi Caiuby hat in der Vergangenheit nicht nur auf dem Platz für Schlagzeilen gesorgt. Der FC Augsburg hat den Kicker wegen Undiszipliniertheiten aussortiert. Nun ist der Sportler vor Gericht angeklagt - und lässt sich nicht blicken.

Ist wegen Körperverletzung angeklagt: Der Augsburger Caiuby. Foto: Stefan Puchner
Ist wegen Körperverletzung angeklagt: Der Augsburger Caiuby. Foto: Stefan Puchner - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Fussball-Profi Caiuby vom FC Augsburg ist zu einem Strafprozess wegen Körperverletzung trotz Vorladung nicht erschienen.

Der 31-Jährige soll im Mai 2018 frühmorgens nach einem Discothekenbesuch einem Mann einen Kopfstoss versetzt haben. Das Opfer wurde erheblich verletzt.

Da das Verfahren trotz etlicher Zeugenvernehmungen nicht abgeschlossen werden konnte, wird es am 19. September zu einem weiteren Verhandlungstag am Augsburger Amtsgericht kommen. Dann soll auch FCA-Manager Stefan Reuter als Zeuge vernommen werden. Er hatte nach dem Vorfall eine Aussprache zwischen Caiuby und dem verletzten Mann organisiert.

Caiubys Verteidiger Fabian Krötz wies zu Beginn des Verfahrens im Namen seines Mandanten den Vorwurf der Körperverletzung zurück. «Es wird ganz klar bestritten», sagte er. Caiuby sei bei der körperlichen Auseinandersetzung gar nicht dabei gewesen. Er peile einen Freispruch an, sagte der Anwalt.

Das Opfer schilderte hingegen, dass er in jener Nacht von drei Männern in der Augsburger Innenstadt attackiert worden sei. Caiuby habe er aufgrund dessen Haarpracht als Täter erkannt. «Es war der mit der auffälligsten Frisur.» Während zwei Türsteher ebenfalls über einen Kopfstoss des brasilianischen Fussballers berichteten, sagten damalige Begleiter Caiubys vor Gericht aus, dass sie keinen Angriff bemerkt hätten.

Wegen der Körperverletzung hatte das Gericht ursprünglich einen Strafbefehl gegen den Fussballer erlassen. Caiuby hatte aber dagegen Einspruch eingelegt, weswegen es zum öffentlichen Prozess kam. Für die Verhandlung hatte der Richter zwar das persönliche Erscheinen des 31-Jährigen angeordnet, aber bei Strafbefehlsverfahren können sich die Angeklagten in aller Regel auch in diesem Fall von einem Anwalt vertreten lassen. Das Fernbleiben in der Verhandlung hat deswegen für den Fussballer keine Konsequenzen.

Der Profi hat beim Augsburger Bundesligisten einen Vertrag bis 30. Juni 2020, spielt aber derzeit nicht. Nach jüngsten Angaben Reuters hat er wegen einer Reihe von Undiszipliniertheiten keine Chance auf ein Comeback bei dem Verein.

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