An den Radsporttagen Gippingen AG 2014 verursachte ein Schweizer einen tödlichen Unfall. Nun wurde er vom zuständigen Obergericht freigesprochen.
Der 53-jährige Radrennfahrer hatte das Opfer beim Überholen touchiert. (Bild: Radrennen in Gippingen)
Der 53-jährige Radrennfahrer hatte das Opfer beim Überholen touchiert. (Bild: Radrennen in Gippingen) - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • An den Radsporttagen Gippingen 2014 im Aargau verursachte ein Schweizer einen tödlichen Unfall.
  • Nun wurde er vom Aargauer Obergericht freigesprochen.
  • Die Begründung: «Wer an Radrennen teilnehme, müsse mit einem erhöhten Risiko der Gefährdung rechnen.»

Das Aargauer Obergericht hat einen 53-jährigen Schweizer, der an den Radsporttagen Gippingen 2014 einen tödlichen Unfall verursachte, von Schuld und Strafe freigesprochen. Es liege keine Verletzung der Sorgfaltspflicht vor.

Wer an einem Radrennen teilnehme, müsse mit einem erhöhten Risiko der Gefährdung rechnen, begründeten die drei Oberrichter am Montag ihren Entscheid. Damit hob das Obergericht das Urteil des Bezirksgerichts Zurzach von November 2016 auf. Letzteres hatte den Zürcher wegen fahrlässiger Tötung und mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.

Kurz vor Schluss gestürzt

Beim Unfall an den Radsporttagen Gippingen AG am 14. Juni 2014 war in Böttstein AG ein 37-jähriger Schweizer Radrennfahrer aus dem Kanton Zürich schwer verletzt worden. Er erlitt ein stumpfes Schädel-Hirn-Trauma, an dessen Folgen er am gleichen Abend im Spital verstarb. Der Verstorbene hatte geplant, drei Tage nach dem Rennen zu heiraten.

Der 53-jährige Radrennfahrer hatte in der zweitletzten Runde in der Abfahrt in einem Waldstück bei einem Überholmanöver den Spitzenfahrer touchiert. Dieser stürzte. Die folgenden drei Fahrer der Spitzengruppe fuhren in das Rennrad des Gestürzten. Sie fielen ebenfalls um und schlitterten teilweise in die angrenzende Wiese. Der tödlich verletzte Mann war in dieser Gruppe gefahren.

Ad
Ad