Bayern-Verteidiger Jerome Boateng wurde wegen leichter Körperverletzung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft reicht Beschwerde ein und will ein strengeres Urteil.
Jerome Boateng
Jerome Boateng wird wegen Körperverletzung angeklagt. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Jerome Boateng wurde wegen Körperverletzung angeklagt.
  • Er soll Gewalt gegen eine ehemalige Lebensgefährtin angewandt haben.

Das Amtsgericht München hat eine Anklage gegen den Fussballprofi Jerome Boateng (31) vom FC Bayern München wegen Körperverletzung in Teilen zugelassen. Allerdings ist noch unklar, wie schwer die Juristen die Vorwürfe bewerten.

«Es geht um zwei Tatkomplexe: Einmal soll geschlagen worden sein, im anderen Tatkomplex soll mit Gegenständen geworfen worden sein.» Dies sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München am Montag.

Jerome Boateng wegen zwei Fällen der Körperverletzung angeklagt

«Wir legen dem Herrn Boateng zur Last, dass er zwei Fälle der Körperverletzung, in einem Fall eine einfache, im anderen Fall eine gefährliche, zum Nachteil einer ehemaligen Lebensgefährtin begangen haben soll.» Zuvor hatten mehrere Medien über die Entscheidung des Gerichts berichtet.

Der zuständige Richter am Amtsgericht hingegen sieht auch beim zweiten Komplex nach derzeitigem Ermittlungsstand keine gefährliche Körperverletzung. Die Begründung des Richters stützte nach Angaben eines Gerichtssprechers auf Aussagen der ehemaligen Lebensgefährtin des Fussball-Weltmeisters.

Sie soll damals beim Arzt nicht davon geredet haben, mit Gegenständen verletzt worden zu sein. Ausserdem gebe es Widersprüche zwischen den Zeugen, auch Videoaufnahmen deuteten nicht auf die Verwendung von Gegenständen hin.

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Die Anklage gegen Jerome Boateng wurde teilweise zugelassen. - dpa

Urteil: Einfache Körperverletzung – Staatsanwaltschaft reicht Beschwerde ein

Deshalb liess der Richter nach einem ungewöhnlich langem Hin und Her im Zwischenverfahren nun die zwei Komplexe zur Anklage zu. Er bewertete die Vorwürfe aber nur als einfache Körperverletzung.

Daraufhin legten Staatsanwaltschaft und die Nebenklagevertreterin Beschwerde ein. Nun muss das Landgericht München entscheiden, ob die Bewertung des Richters oder der Staatsanwaltschaft dem Verfahren zugrunde gelegt wird. Im Anschluss werden Termine für das Verfahren festgelegt.

Der FC Bayern München war für eine Stellungnahme zunächst ebenso wenig zu erreichen wie der Anwalt von Jerome Boateng. Die Kanzlei hatte laut Berichten von WDR und «Süddeutscher Zeitung» im September erklärt, dass es um einen privaten Sachverhalt gehe. Dieser beruhe im Wesentlichen auf unbewiesenen Behauptungen Dritter.

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