Durch die von der Bundesregierung verhängte Einreisesperre für Menschen aus besonders betroffenen Corona-Mutationsgebieten herrscht Unklarheit über die Champions-League-Partie zwischen RB Leipzig und dem FC Liverpool.
Durch die Einreisesperre herrscht Unklarheit über die Partie zwischen RB Leipzig und dem FC Liverpool. Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa
Durch die Einreisesperre herrscht Unklarheit über die Partie zwischen RB Leipzig und dem FC Liverpool. Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwar gibt es in der Verordnung Ausnahmen, Profisport ist dort allerdings nicht aufgelistet.
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Laut der in Kraft getretenen Verordnung dürfen Menschen aus Grossbritannien bis zum 17. Februar nicht mehr in die Bundesrepublik einreisen. Das Achtelfinal-Hinspiel ist für den 16. Februar in Leipzig angesetzt. Das Bundesgesundheitsministerium verwies am Samstag auf Anfrage auf das Bundesinnenministerium, von dort gab es zunächst keine Stellungnahme.

Zwar gibt es in der Verordnung Ausnahmen, Profisport ist dort allerdings nicht aufgelistet. Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums wollte sich bei der ARD-«Sportschau» nicht zu Einzelfällen äussern. Generell gelte aber, dass es nur die Ausnahmen geben werde, die in der Verordnung explizit erwähnt seien, hiess es in dem Bericht.

RB Leipzig hat Kenntnis von der neuen Verordnung, teilte aber auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, noch keinen Kontakt zur zuständigen Europäischen Fussball-Union UEFA aufgenommen zu haben. Dies solle in den kommenden Tagen jedoch geschehen. Von der UEFA gab es am Samstag auf Anfrage zunächst keine Stellungnahme.

Die Bundesregierung hat aus Sorge um eine weitere Verbreitung von mutierten Coronaviren weitreichende Einreisesperren verhängt. Diese gelten unter anderem für Menschen aus Grossbritannien, Südafrika, Portugal, Brasilien und Irland. Es gibt ein Beförderungsverbot für Fluggesellschaften, Bahn-, Bus- und Schiffsunternehmen. Ausnahmen gelten unter anderem für alle Deutschen und in Deutschland lebende Ausländer sowie für Transitpassagiere und den Warenverkehr.

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