Die Bundesanwaltschaft der Schweiz will einen Teil des 2015 eröffneten Verfahrens gegen den ehemaligen FIFA-Präsidenten Sepp Blatter einstellen.
Ehemaliger FIFA-Präsident: Joseph Blatter. Foto: Federico Gambarini/dpa
Ehemaliger FIFA-Präsident: Joseph Blatter. Foto: Federico Gambarini/dpa - dpa-infocom GmbH
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Teil des Verfahrens gegen Sepp Blatter soll eingestellt werden.
  • Dies bestätigt die Bundesanwaltschaft der Schweiz.

Teile des Verfahrens gegen Sepp Blatter sollen laut der Schweizer Bundesanwaltschaft eingestellt werden. Dabei geht es um den Vorwurf, Blatter habe 2005 einen für den Fussball-Weltverband unvorteilhaften Vertrag mit der CFU abgeschlossen. Die CFU ist die Karibische Fussball-Union.

Sepp Blatter
Sepp Blatter und Jack Warner. - dpa

Der damalige CFU-Präsident Jack Warner soll demnach TV-Rechte an Weltmeisterschaften für Dumping-Preise erhalten haben. Und diese dann für Millionensummen weiterverkauft haben. Warner war damals Vize-Präsident der FIFA und ist mittlerweile lebenslang gesperrt,

Bundesanwaltschaft bestätigt

«Die Bundesanwaltschaft hat den Parteien mitgeteilt, dass sie die Strafuntersuchung im Teil-Sachverhalts- und Vorwurfsbereich betreffend das Vertragsverhältnis mit der CFU als vollständig sowie abschlussreif erachte. Und beabsichtige, das Verfahren betreffend diesen Sachverhaltskomplex einzustellen (Art. 318 StPO)», teilte die Bundesanwaltschaft der dpa auf Anfrage mit.

Ein weiterer Strang des Verfahrens gegen Sepp Blatter beschäftigt sich mit einer dubiosen Zahlung von zwei Millionen Schweizer Franken. Diese gingen an den damaligen UEFA-Präsidenten Michel Platini im Jahr 2011. Dieser Teil des Verfahrens ist von der Absichtserklärung nicht betroffen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FIFABundesanwaltschaftMichel PlatiniFrankenSepp Blatter