Das Verfahren gegen Sepp Blatter und Michel Platini wurde vorläufig ausgesetzt. Das hat die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts entschieden.
Sepp Blatter
Sepp Blatter war der langjährige Präsident der FIFA. - Alessandro Crinari/KEYSTONE/TI-PRESSKEYSTONE/dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Berufung gegen Blatter und Platini wurde vorläufig sistiert.
  • Ein Ausstandsgesuch gegen den gesamten Spruchkörper ist die Ursache.
  • Die beiden Ex-Fussball-Funktionäre wurden im Sommer freigesprochen.

Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts hat die Berufung gegen Joseph Blatter und Michel Platini wegen Betrugs vorläufig sistiert. Grund dafür ist ein Ausstandsgesuch gegen den gesamten Spruchkörper. Darüber entscheiden muss nun ein extra dafür zusammengesetztes Richtergremium, das per Los bestimmt wurde.

Solange die Ausstandsfrage nicht geklärt sei, mache eine Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn, schreibt die Berufungskammer in einem am Montag veröffentlichten Beschluss, der bereits am 12. Dezember 2022 gefällt wurde.

michel platini sepp blatter
Michel Platini wurde im Sommer 2022 wie Sepp Blatter freigesprochen. - Keystone

Würde das Verfahren weitergeführt, könne dies dazu führen, dass später gewisse Handlungen wiederholt werden müssten, was gegen die Verfahrensökonomie spreche.

Der Präsident des Bundesstrafgerichts musste im vorliegenden Fall gemäss einem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren ausserordentliche Richter für die Behandlung des Ausstandsgesuches bestimmen.

Kantonale Richter

Es handelt sich dabei um Roland Hofmann, Präsident des Kantonsgerichts Basel-Landschaft. Er wird als Vorsitzender amten. Ihm zur Seite stehen Marc Siegwart, Präsident des Zuger Obergerichts und Thomas Flückiger, Präsident des Obergerichts des Kantons Solothurn.

Sollte dieses Gremium zum Schluss gelangen, dass die Richter der Berufungskammer in den Ausstand treten müssen, wird es selbst über die Berufung entscheiden müssen. Diese hatte die Bundesanwaltschaft eingelegt und in der Folge auch die Fifa.

Platini und Blatter wurden vergangenen Sommer von der Strafkammer des Bundesstrafgerichts vom Vorwurf des Betruges freigesprochen. Es ging um eine Zahlung von 2 Millionen Franken, die auf Geheis Blatters geflossen ist.

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