Stadionverbot beim EHC Biel: Die wichtigsten Fragen
Ein Fan des EHC Biel kassiert für einen Ticket-«Bschiss» ein schweizweites Stadionverbot. Darf der Verein das? Nau.ch beantwortet die wichtigsten Fragen.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Fan hat sich beim EHC Biel illegal Zugang zum Sitzplatz-Sektor verschafft.
- Dafür wird er vom Verein mit Stadionverbot und einer Busse bestraft.
Der EHC Biel bestraft einen Fan, der sich illegal Zugang zum Sitzplatz-Sektor beschafft. Das Urteil: Eine Busse von 300 Franken und zwei Jahre Stadionverbot. Das Verbot gilt für alle Fussball- und Eishockeystadien des Landes.
Diese Sanktionen sorgen für Diskussionen. Sogar im Bundeshaus ist das Stadionverbot ein Thema. Ist das Strafmass rechtsgültig? Darf der EHC Biel solche Strafen selber aussprechen?
Nau beantwortet die wichtigsten Fragen.
Darf der EHC Biel für den Ticket-«Bschiss» ein Stadionverbot aussprechen?
Ja. Beim Vergehen handelt es sich um einen Verstoss gegen die Stadionordnung. Für das «Erschleichen einer Leistung» wird ein zweijähriges Stadionverbot verhängt.
«Der Verband und die Klubs haben hierzu eine Nulltoleranz», bestätigt Andreas Leuzinger, Chef Sicherheit bei Swiss Ice Hockey, auf Anfrage.

Gilt ein Stadionverbot im Eishockey wirklich auch für Fussballspiele?
Ja. Wie «Fanarbeit Schweiz» gegenüber Nau bestätigt, akzeptieren Swiss Ice Hockey und die Schweizer Fussball-Liga gegenseitig die ausgesprochenen Stadionverbote. Wer also beispielsweise bei den ZSC Lions bestraft wird, darf auch nicht mehr an Spiele des FCZ.
Hat man als Fan eine Chance, gegen das Stadionverbot vorzugehen?
Grundsätzlich ist eine Anfechtung schwierig. Eine Anlaufstelle kann der Sicherheits-Verantwortliche des betreffenden Stadions, respektive des Vereins sein. Im Fussball bietet «Fanarbeit Schweiz» eine juristische Erstberatung an.
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Matthias Aebischer (Nationalrat SP) sieht Stadionverbote als Massnahme gegen Pyro-Werfer statt gegen Ticket-Betrüger. Unterscheidet der Eishockeyverband hier nicht?
Nein. Sicherheits-Chef Andreas Leuzinger bezieht sich auf das in Schweizer Stadien gültige Reglement.
Dort heisst es «Personen, welche Gewalt gegen Personen oder Sachen im Zusammenhang mit einem Eishockeyspiel anwenden oder versuchen sich eine Leistung zu erschleichen, sind gemäss Reglement in den Schweizer Stadien unerwünscht.»
Welchen Einfluss hat die KKJPD (Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren)?
Die Behörden können zwar ein Stadionverbot anregen, dürfen es aber (im Gegensatz zu den Klubs oder den Verbänden) nicht verfügen.
Anders sieht es aus bei Rayonverboten und Meldeauflagen. Dabei handelt es sich um Verfügungen, die von den Behörden erlassen werden, erklärt Roger Schneeberger, Generalsekretär der KKJPD.
