Neuer Dopingtatbestand im Nada-Code: Vertuschungsversuche

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Deutschland,

Die Nationale Anti-Doping-Agentur führt einen weiteren Dopingtatbestand ein.

Das Logo der Nationalen Doping-Agentur Nada. Foto: Jörg Carstensen/dpa
Das Logo der Nationalen Doping-Agentur Nada. Foto: Jörg Carstensen/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Zudem werde die neue Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur, die am 1. Oktober veröffentlicht wird, eine Substanzklasse «Suchtmittel» unter anderem mit Betäubungs- und Rauschmitteln enthalten.

Alle Handlungen, die darauf abzielen, eine Person einzuschüchtern, zu bedrohen und davon abzuhalten, Verstösse gegen Anti-Doping-Bestimmungen an zuständige Organisationen zu melden, sind künftig sanktionierbar, teilte die Nada in Bonn mit.

Zudem werde die neue Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur, die am 1. Oktober veröffentlicht wird, eine Substanzklasse «Suchtmittel» unter anderem mit Betäubungs- und Rauschmitteln enthalten. Über diese Kategorie wird derzeit in einer Wada-Expertengruppe beraten. Die die nationalen Anti-Doping-Agenturen weltweit haben dazu Vorschläge gemacht. Bisher sind zum Beispiel Cannabinoide im Wettkampf, aber nicht im Training verboten.

Die Wada hat den Nationalen Anti-Doping Code 2021 der Nada jetzt offiziell anerkannt. Sie setze damit die Vorgaben des revidierten internationalen Anti-Doping Codes in ihrem Regelwerk um, so die Nada.

Zudem wird bei Minderjährigen der Begriff «schutzwürdige Person» eingeführt, da sie nicht voll geschäftsfähig sind. Darunter fallen alle Athleten unter 18 Jahre, mit Ausnahme der 16- und 17-jährigen Elitesportler. Zentrale Neuerung für die Nada ist die Überarbeitung des Ergebnismanagement- und Disziplinarverfahrens auf der Grundlage von neuen Standards und die verstärkte Präventionsarbeit.

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