Quadroni-Prozess: Früher Polizeipostenchef bestreitet Vorwürfe
Der ehemalige Chef des Polizeipostens Scuol hat am Donnerstag vor dem Regionalgericht Unterengadin die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bestritten.

Ihm werden Amtsmissbrauch, Freiheitsberaubung und Hausfriedensbruch zur Last gelegt. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Für Adam Quadroni, der beschuldigt wird, die Polizei bedroht zu haben, fordert sie eine Geldstrafe.
Das Gericht zeichnete die wichtigsten Ereignisse des Falles nach: die Hausdurchsuchungen, die Drohungen sowie den Einsatz der Spezialeinheit der Polizei, die den ehemaligen Bauunternehmer Adam Quadroni im Juni 2017 festnahm. Die Akten sind in 18 Bundesordner enthalten. Am Vormittag wurde auch der ehemalige Polizeibeamte während über einer Stunde befragt.
Der 69-Jährige sagte vor Gericht, es sei nicht seine Absicht gewesen, Quadroni einen Denkzettel zu erteilen. Er habe Quadroni immer mit Respekt behandelt und es habe zwischen ihnen nie Diskussionen gegeben – weder beruflich noch privat. In dieser Zeit habe ihm Quadroni leid getan. Er habe familiäre Konflikte gehabt, und sowohl seine finanzielle als auch seine berufliche Situation seien schwierig gewesen.
Die Spannungen innerhalb der Familie seien ihm von zwei anonymen Quellen gemeldet worden. Diese Informationen führten zur Beschlagnahmung aller funktionsfähigen Jagdwaffen, die sich in Quadronis Haus in Ramosch befanden. Dieser Punkt wird jedoch in der Anklageschrift bestritten: In dieser heisst es, dass einige Waffen in der Wohnung verblieben seien.
Er habe seinen Vorgesetzten über die Situation rund um Quadroni informiert, sagte der frühere Postenchef. Nach Drohungen des ehemaligen Bauunternehmers gegenüber dem Polizisten verfasste dieser einen Vorermittlungsbericht und stufte die Gefährlichkeit des Whistleblowers als «sehr hoch» ein. Nach Ansicht des 69-Jährigen war diese Einschätzung korrekt.
Der Spezialeinsatz des Polizeikorps vom 15. Juni 2017 ging auf eine angebliche Gefährdungsmeldung durch Quadronis Ex-Frau zurück. Dieser soll gemäss der Staatsanwaltschaft zusammen mit dem ehemaligen Chef des Polizeipostens Scuol durchgeführt worden sein. Quadroni wurde angehalten, aus seinem Auto gezerrt, gefesselt und mit verbundenen Augen bis zum Polizeiposten in Scuol gebracht. Von dort wurde er zur Zwangseinweisung in die psychiatrische Klinik in Chur überführt.
Der ehemalige Chef des Polizeipostens Scuol gab an, nichts von der beim Zugriff angewandten Gewalt gewusst zu haben. Der endgültige Entscheid, den Einsatz mit der Spezialeinheit durchzuführen, sei von den Pikettoffizieren getroffen worden, sagte der ehemalige Polizist.
Am Vormittag befragte das Gericht auch den ehemaligen Bauunternehmer Quadroni, welchem Drohungen gegen Behörden zur Last gelegt werden. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Franken.
Die Drohungen richteten sich telefonisch an den ehemaligen Chef des Polizeipostens Scuol und erfolgten nach der Beschlagnahmung der Waffen. Quadroni habe gesagt, die Polizisten sollten ihre Waffen bereithalten, wenn sie sich das nächste Mal seinem Haus näherten.
Diese Aussage sei jedoch keine Drohung gewesen, sondern vielmehr eine Reaktion darauf, dass er als aggressive Person dargestellt worden sei, sagte Quadroni. Wäre dies tatsächlich der Fall gewesen, hätte die Polizei handeln und ihn nicht auf freiem Fuss lassen dürfen.
Der ehemalige Polizist sagte am Ende seiner Befragung, dass er niemals Anzeige erstattet hätte, da er nicht direkt bedroht worden sei. Seine Vorgesetzten hätten ihn jedoch damit beauftragt, den ehemaligen Bauunternehmer anzuzeigen.
Am Nachmittag standen die Plädoyers von Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Zivilklage auf dem Programm. Das Urteil wird voraussichtlich in der kommenden Woche verkündet.






