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Anti-Doping-Gesetz: Kabinett beschliesst Kronzeugenregelung

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Deutschland,

Das Anti-Doping-Gesetz soll um eine Kronzeugenregelung erweitert werden.

Das Anti-Doping-Gesetz soll um eine Kronzeugenregelung erweitert werden. Foto: picture alliance / Patrick Seeger/dpa
Das Anti-Doping-Gesetz soll um eine Kronzeugenregelung erweitert werden. Foto: picture alliance / Patrick Seeger/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Nun muss der Bundestag die Neuregelung verabschieden, mit der für Sportler ein «sichtbarer Anreiz» geschaffen werden soll, Informationen über Hintermänner und kriminelle Netzwerke preiszugeben.

Das Bundeskabinett brachte eine entsprechende Ergänzung des Gesetzes auf den Weg.

Nun muss der Bundestag die Neuregelung verabschieden, mit der für Sportler ein «sichtbarer Anreiz» geschaffen werden soll, Informationen über Hintermänner und kriminelle Netzwerke preiszugeben. Zugleich soll damit eine effektivere Strafverfolgung ermöglicht werden.

«Mit der Kronzeugenregelung wollen wir die Schattenwelt des Sports genauer ausleuchten», kündigte der auch für den Sport zuständige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) an. «Das neue Anti-Doping-Gesetz setzt Anreize für Hinweisgeber mit den Behörden zu kooperieren, um den Dopingsumpf auszutrocknen.»

Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte: «Wir schaffen eine spezifische Kronzeugenregelung, um Insider zu ermutigen, Doping offenzulegen. Wir brauchen diesen sichtbaren Anreiz, um den Strafverfolgungsbehörden die Ermittlungen in diesem abgeschotteten Bereich zu erleichtern.» Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) betonte: «Doping ist nicht nur unfair, es gefährdet auch die Gesundheit.»

Eine zusätzliche und spezifische Kronzeugenregelung «soll Täterinnen und Tätern gut sichtbar und verständlich zeigen, dass Aufklärungs- und Präventionshilfe im Anwendungsbereich des AntiDopG honoriert wird», heisst es im Entwurf zur Änderung des bisherigen Anti-Doping-Gesetzes. Das Gesetz war im Dezember 2015 in Kraft getreten.

Die Evaluierung hatte gezeigt, dass die Ermittlungsbehörden mögliche Hinweise zu etwa 65 Prozent von der Nationalen Anti-Doping Agentur erhalten und zu 25 Prozent aus anderen Strafverfahren. Aus dem Spitzensport selbst, also insbesondere von anderen Sportlerinnen und Sportlern und ihrem Umfeld habe es jedoch keine nennenswerte Anzahl an Hinweisen gegeben.

Künftig wird nun den Sportverbänden empfohlen zu prüfen, inwieweit Athleten stärker über die Existenz und Funktionsweise der Hinweisgebersysteme der Nationalen Anti-Doping-Agentur und der Welt-Anti-Doping-Agentur informiert werden könnten. Zugleich wird den dafür zuständigen Bundesländern die Einrichtung von weiteren Schwerpunktstaatsanwaltschaften Doping angeraten. Bislang gibt es sie bereits in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.

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