Zürcher Regierung prüft Hitze-Massnahmen auf dem Bau
Der Zürcher Regierungsrat hält wenig von Hitzefrei an Schulen. Er will jedoch flexiblere Arbeitszeiten für die Baubranche prüfen.

Der rekordheisse Sommer 2026 beschäftigt die Zürcher Politik auch noch im Spätherbst. Der Regierungsrat hat am Donnerstag zu zwei Vorstössen aus dem Kantonsrat Stellung genommen, die Schutzmassnahmen forderten. Während der Regierungsrat bei den Volksschulen keinen Handlungsbedarf für neue Regelungen sieht, gesteht er diesen den Arbeitnehmenden auf dem Bau zu.
In einer Anfrage wollten Kantonsratsmitglieder wissen, ob ein Modell «Hitzefrei light» als Übergangslösung denkbar wäre, bis bauliche Hitzeschutzmassnahmen an den Schulen umgesetzt sind. Der Regierungsrat hält in seiner Antwort fest, dass es im Kanton Zürich keine gesetzliche Grundlage gibt, um den Unterricht wegen hoher Temperaturen ausfallen zu lassen oder vorzeitig zu beenden. Ein solches Vorgehen stehe im Widerspruch zum Anspruch auf Bildung, zur Anwesenheitspflicht und zur gesetzlichen Aufsichtspflicht der Schulen.
Ein vorzeitiges Beenden des Unterrichts stellt für die Regierung auch deshalb keine Lösung dar, weil die Betreuung der Kinder weiterhin gewährleistet werden müsste. Zudem würde eine solche Massnahme zu einer Ungleichbehandlung der Schülerinnen und Schüler führen. Während einige Kinder nach Hause gehen könnten, müssten andere in der Schule bleiben und wären weiterhin der Hitze ausgesetzt. Die Regierung gibt zu bedenken, dass die Hitze gerade in städtischen Gebieten in kleinen, älteren Wohnungen teilweise noch grösser sei als im Schulzimmer oder in der Tagesbetreuung.
Entgegenkommen für die Baubranche
Anders präsentiert sich die Situation gemäss dem Regierungsrat beim Arbeiten im Freien, insbesondere auf Baustellen. Eine Motion verlangte verschiedene Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmenden, da die Unfallgefahr gemäss Suva an Tagen mit über 30 Grad um sieben Prozent steige. Unter anderem forderten die Motionäre, dass bei vorhergesagten Temperaturen von über 30 Grad lärmige Bautätigkeiten bereits ab 6 Uhr morgens erlaubt sein sollen, um der Nachmittagshitze auszuweichen. Bei über 33 Grad sollten schwere Arbeiten sogar ganz eingestellt werden.
Der Regierungsrat unterstützt das Anliegen, die Arbeitnehmenden vor grosser Hitze bei schweren Arbeiten im Freien zu schützen. Zwar seien auf Bundesebene keine Temperaturgrenzwerte festgelegt, einzig für Schwangere gälten Arbeiten im Innenraum ab 28 Grad als gefährlich oder beschwerlich. Die Arbeitgeber seien aber in der Pflicht, Gesundheitsrisiken zu beurteilen und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Erst wenn dies nicht ausreiche, solle eine Freistellung von der Arbeit in Betracht gezogen werden.
Früheren Baustart ermöglichen
Um den Schutz der Bauarbeiter zu verbessern, ist die Regierung bereit, eine Revision der kantonalen Baulärmverordnung zu prüfen. Damit könnte die geforderte Verschiebung der Arbeitszeiten in die kühleren Morgenstunden oder eine Flexibilisierung der Mittagsruhe ermöglicht werden.
Andere Forderungen der Motion lehnt der Regierungsrat hingegen ab. Für den Aufbau eines eigenen Wetterüberwachungstools für Baustellen sieht er keine Notwendigkeit, da bereits genügend Daten existieren. Dennoch zeigt sich der Regierungsrat bereit, einen runden Tisch mit den Sozialpartnern der Baubranche durchzuführen.










