Stadt Zürich

    Ukrainer sollen im Kanton Zürich nicht zusätzliches Geld erhalten

    Keystone-SDA Regional
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    Zürich,

    Die zuständige Kommission des Zürcher Kantonsrats hat sich für eine vom Regierungsrat vorgeschlagene Änderung des Sozialhilfegesetzes ausgesprochen. Die Änderung führt dazu, dass Ukraine-Flüchtlinge mit Schutzstatus S nicht mehr Sozialhilfe erhalten als bisher.

    Im Kanton Zürich sollen Ukraine-Flüchtlinge mit Schutzstatus S nicht wie ursprünglich vorgesehen nach fünf Jahren Aufenthalt mehr Sozialhilfe erhalten. Die zuständige Kantonsratsko...
    Im Kanton Zürich sollen Ukraine-Flüchtlinge mit Schutzstatus S nicht wie ursprünglich vorgesehen nach fünf Jahren Aufenthalt mehr Sozialhilfe erhalten. Die zuständige Kantonsratsko... - KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER

    Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) beantragt dem Parlament mit 10 zu 4 Stimmen, der Vorlage zuzustimmen, wie sie am Donnerstag mitteilte. Die Änderung dürfte damit im Kantonsrat voraussichtlich eine Mehrheit erhalten.

    Betroffen sind Schutzbedürftige, die im März 2027 bereits seit fünf Jahren in der Schweiz leben und dadurch gemäss Asylgesetz eine an den Status S geknüpfte Aufenthaltsbewilligung erhalten. Ohne die geplante Gesetzesänderung würden diese Personen neu mit der ordentlichen Sozialhilfe unterstützt und damit mehr Geld erhalten.

    Die KSSG will nun festschreiben, dass sie stattdessen weiterhin nach denselben besonderen Vorschriften betreut werden wie Personen ohne Aufenthaltsbewilligung.

    Betroffene sollen Arbeit nachgehen

    Die Befürworter wollen mit der Regelung erreichen, dass sich die Menschen mit Status S integrieren und einer Arbeit nachgehen. Das Ziel sei, dass die Geflüchteten auf diesem Weg eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, die nicht mehr an den Schutzstatus gebunden ist.

    Eine Minderheit aus Vertretern von SP und AL lehnt die Gesetzesanpassung hingegen ab. Sie befürchtet laut der Mitteilung, dass diese Massnahme die Integration der Schutzbedürftigen eher erschweren könnte. Zudem äusserten die Gegner rechtliche Bedenken, weil der Bund die dafür nötigen gesetzlichen Grundlagen noch nicht angepasst habe.

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