Zürcher Obergericht senkt Strafe für Angriff auf Türsteher
Das Zürcher Obergericht hat einen Iraker wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 44 Monaten verurteilt. Der Mann hatte 2021 einen Türsteher angegriffen. Das Bundesgericht kassierte ein früheres Urteil wegen versuchter Tötung. Die Strafe fiel nun milder aus.

Der Vorfall ereignete sich in der Nacht auf den 1. August 2021. Der Beschuldigte hatte sich damals ohne zu bezahlen Zutritt zu einem Club an der Zürcher Langstrasse verschafft und dort mehrere Gäste verbal sowie körperlich belästigt.
Als ihn das Sicherheitspersonal vor die Tür setzte, stach er einem Angestellten mit einem scharfkantigen, messerähnlichen Gegenstand in kurzer Abfolge zweimal in den Hals und den Unterbauch. Das Opfer erlitt unter anderem eine Schnittverletzung am Hals. Die Anklage hatte dem Täter vorgeworfen, eine tödliche Verletzung in Kauf genommen zu haben und 8,5 Jahre Freiheitsstrafe gefordert.
Im neu beurteilten Fall sprach das Obergericht den Beschuldigten nun der versuchten schweren Körperverletzung schuldig. Das Bundesgericht hatte den Fall zurückgewiesen, weil die tatsächlichen Grundlagen für die Annahme eines Tötungsvorsatzes nicht ausgereicht hätten.
Landesverweis und Entschädigung
In seinem kürzlich veröffentlichten neuen Urteil kam das Obergericht zum Schluss, dass der Mann den Tod des Opfers zwar nicht in Kauf genommen hatte, wohl aber eine lebensgefährliche Verletzung. Der Verteidiger machte vergeblich geltend, dass nicht klar sei, womit der Mann zugestochen hatte. Da die Verletzungen oberflächlich blieben, könne es sich kaum um ein gefährliches Tatwerkzeug gehandelt haben.
Zwar wurde der Türsteher nicht lebensgefährlich verletzt. Doch das Obergericht hält fest, dass der Beschuldigte durch sein Verhalten eine solche Verletzung zumindest in Kauf genommen habe. Das zeige sich durch den kräftigen und schwungvollen Einsatz eines Gegenstands Richtung Hals, der zumindest Schnitt- oder Stichverletzungen hervorrufen könne.
Das Obergericht verurteilte den Iraker zu 44 Monaten Freiheitsstrafe, einer Geldstrafe von 36 Tagessätzen zu 10 Franken sowie einer Landesverweisung von 10 Jahren. Die Strafen sass der Beschuldigte bereits ab. Wegen Überhaft von drei Tagen erhält der Mann 600 Franken Entschädigung.










