Berner Regierung legt nachgebessertes Polizeigesetz vor
Der bernische Grosse Rat soll nächstes Jahr dafür sorgen, dass die automatisierte Fahrzeugfahndung wieder in Betrieb genommen werden kann. Der Regierungsrat hat die dafür notwendige Teilrevision des Polizeigesetzes dem Parlament vorgelegt, wie er am Donnerstag mitteilte.

Er reagiert damit auf einen Entscheid des Bundesgerichts vom August 2026. Das höchste Gericht hatte unter anderem die vorgesehene 60-tägige Aufbewahrung von Daten ohne Treffer gerügt. Diese müssten sofort gelöscht werden.
Der Kanton Bern nahm das Fahndungssystem daraufhin vorerst ausser Betrieb. Sicherheitsdirektor Philippe Müller (FDP) warnte in einem Schreiben ans Bundesgericht vor einer Sicherheitslücke bei schweren Delikten.
Mit der Teilrevision des Polizeigesetzes soll die Regelungslücke im Polizeirecht nun geschlossen werden, wie die Sicherheitsdirektion am Donnerstag mitteilte. In einer Konsultation hätten politische Parteien und interessierte Kreise die Stossrichtung des Gesetzesvorschlags einhellig begrüsst. Der Grosse Rat berät das Geschäft voraussichtlich in der Frühlingssession 2027.
Die Teilrevision enthält keine neuen Regelungen zur Aufbewahrung und Auswertung von Daten unbescholtener Fahrerinnen und Fahrer sowie zur Erstellung von Bildaufnahmen bei Treffern. Diese Aspekte sollen im Rahmen einer späteren Gesetzesrevision vertieft geprüft werden.










