Zürcher Kantonsrat lehnt kürzere Fristen bei Baubewilligungen ab
Im Kanton Zürich bleibt die Behandlungsfrist für Baubewilligungsverfahren bei vier Monaten. Der Zürcher Kantonsrat hat am Montag eine Verkürzung auf drei Monate abgelehnt – gegen den Widerstand von SVP und FDP.

Der Rat folgte mit 98 zu 75 Stimmen dem Antrag der Kommission für Planung und Bau (KPB), nicht auf die Vorlage zu verkürzten Fristen im Baubewilligungsverfahren einzutreten.
Die Ratsmehrheit bezweifelte, dass eine Verkürzung der Fristen tatsächlich zu schnelleren Verfahren führt und warnte vor zusätzlichem Druck auf die Behörden.
SVP und FDP hingegen betrachteten die kürzere Frist als wirksame Massnahme. Sie wollten auf die Vorlage eintreten.






