Krasser Justizfall in Zürich: 14-jähriges Meitli erfindet Missbrauch
Eine Jugendliche beschuldigt ihre Mutter und ihren Stiefvater schwer. Jahre später gesteht sie: Alles war erfunden. Die Eltern sassen da längst im Gefängnis.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Zürcherin erfand als 14-Jährige schwere Vorwürfe gegen ihre Eltern.
- Die Mutter und der Stiefvater verbrachten deswegen je 599 Tage in Haft.
- Ähnliche Justizirrtümer gab es auch in Deutschland.
Eine 14-jährige Zürcherin beschuldigt ihre Mutter und ihren Stiefvater der Gewalt zu Unrecht und des sexuellen Missbrauchs. Die Justiz glaubt ihr – mit verheerenden Folgen.
Wie der «Tages-Anzeiger» berichtet, verbringen beide je 599 Tage in Untersuchungs- und Sicherheitshaft. Das Bezirksgericht verurteilt den Stiefvater 2021 zu drei Jahren Gefängnis, die Mutter zu 22 Monaten.
Das Obergericht erhöht die Strafen Ende 2023 auf 50 beziehungsweise 47 Monate. Doch die Grundlage der Urteile ist falsch.
Tochter gesteht ihre Lügen
Einen Tag nach ihrem 19. Geburtstag meldet sich die Tochter beim Zürcher Obergericht. Und gesteht dem Präsidenten der ersten Strafkammer, sämtliche Anschuldigungen erfunden zu haben.

Als Jugendliche habe sie «nur ihre Freiheiten haben wollen» und deshalb gelogen. Eine Strafanzeige habe sie nie beabsichtigt. Diese war von ihrem leiblichen Vater eingereicht worden.
Die Ermittlungen ergeben keine Hinweise darauf, dass die junge Frau zu ihrem Geständnis gedrängt wurde. Das Obergericht hebt die Schuldsprüche gegen die Mutter und den Stiefvater im Revisionsverfahren schliesslich auf.
Gutachten hielt Aussagen für glaubhaft
Besonders brisant: Ein vierköpfiges Expertenteam hatte den ursprünglichen Schilderungen des Mädchens eine «hohe Wahrscheinlichkeit der Glaubhaftigkeit» attestiert. Das Gutachten kostete 39'000 Franken.
Dabei hatten Lehrpersonen berichtet, dass die Jugendliche wiederholt gelogen habe. Frühere Nachrichten zeigten zudem, dass sie ihre Mutter schon einmal fälschlicherweise der Gewalt bezichtigt hatte.
Der Justizirrtum dürfte teuer werden. Die Verteidiger verlangen insgesamt 240'000 Franken Genugtuung. Hinzu kommen Prozess-, Anwalts- und Gutachterkosten von mehr als 340'000 Franken.
Für die Tochter bleiben die Falschaussagen folgenlos. Das Jugendstrafverfahren gegen sie wurde 2025 wegen Verjährung eingestellt.
Ähnliche Fälle in Deutschland
Ein ähnlicher Fall sorgte 2024 in Niedersachsen für Schlagzeilen. Ein Ehepaar sass wegen der Vorwürfe der Tochter 684 Tage in Untersuchungshaft. Die Mutter wurde zunächst zu 13,5 Jahren Gefängnis mit anschliessender Sicherungsverwahrung verurteilt, ihr Partner zu neuneinhalb Jahren.
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil wegen einer lückenhaften Beweiswürdigung auf. Im neuen Prozess sprach das Landgericht Braunschweig beide frei.
«Die Kammer ist überzeugt davon, dass die 19 angeklagten Taten nicht stattgefunden haben», erklärte die Richterin laut «Bild». Ermittler und ein Gutachter hatten erhebliche Zweifel an den Schilderungen der Tochter geäussert.
Noch länger wartete ein Vater aus dem Oberallgäu auf seine Rehabilitierung. Wegen angeblicher Vergewaltigungen seiner Tochter wurde er 1996 verurteilt und verbrachte sieben Jahre im Gefängnis.
Später gestand die Tochter, die Vorwürfe wegen familiärer Konflikte erfunden zu haben. 2013 sprach das Landgericht Memmingen den Mann frei – 17 Jahre nach seiner Verurteilung. Auch die Tochter musste keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten.














