Zug lehnt Einführung einer kantonalen Familienergänzungsleistung ab

Das Zuger Kantonsparlament hat kein Gehör für eine kantonale Familienergänzungsleistung.

Elternzeit
Das Zuger Kantonsparlament hat kein Gehör für eine kantonale Familienergänzungsleistung. (Symbolbild) - keystone

Der Kantonsrat will stattdessen das Gesetz zu den Mutterschaftsbeiträgen überarbeiten. Die beiden Motionäre Anna Bieri (Mitte) und Andreas Lustenberger forderten von der Regierung ein Gesetz zu Familienergänzungsleistungen, um einkommensschwache Familien zu unterstützen und Armut trotz Arbeit zu verhindern.

Familien hätten höhere Fixkosten und seien besonders armutsgefährdet, hiess es. Mit gezielten Leistungen könnten Haushalte mit tiefem Einkommen entlastet werden. «Es ist ein wirksames Mittel gegen Familienarmut», sagte Anna Bieri am Donnerstag.

Regierung sieht Aufwand als beträchtlich an

Die Regierung hatte kein Gehör für das Anliegen, wie sie in der Antwort zum Vorstoss darlegte. Der Aufwand einer Einführung einer neuen kantonalen Ergänzungsleistung sei «beträchtlich» und wirtschaftlich zweifelhaft. Stattdessen warb sie für eine Überarbeitung der bestehenden Mutterschaftsbeiträge und erklärte den Vorstoss als teilerheblich.

Damit stiess sie am Donnerstag bei den Fraktionen auf offene Ohren. Ein neues Gesetz würde ein paralleles Sozialsystem mit «komplexer Anspruchsprüfung, Schnittstellen zu bestehenden Leistungen und kaum kontrollierbarer Dynamik» schaffen, so Helene Zimmermann (FDP). Es gelte, die Revision der Mutterschaftsbeiträge an die heutigen Gegebenheiten anzupassen, sagte Esther Monney (SVP). Dazu brauche es kein neues Gesetz. SP und GLP sahen es ähnlich.

Andere Kantone kennen Familienergänzungsleistungen

Auch die ALG und die Mitte stimmten am Donnerstag der Teilerheblichkeit zu. Letztere reichte zudem einen Präzisierungsantrag ein, der in der Abstimmung gegenüber dem Regierungsantrag mit 40 zu 33 Stimmen angenommen wurde.

In der Schweiz kennen die vier Kantone Solothurn, Waadt, Genf und Tessin Familienergänzungsleistungen. Der Kanton Freiburg plant, diese laut regierungsrätlicher Antwort zu Beginn des nächsten Jahres einzuführen. Die Kantone St. Gallen, Basel-Stadt und Zürich haben die Einführung abgelehnt.

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