Volksabstimmung über die Individualbesteuerung rückt näher

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Aarau,

Schweizer Stimmberechtigte könnten über Individualbesteuerung abstimmen, da sieben Kantone bereits das Referendum ergriffen haben.

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Die Volksabstimmung über die Individualbesteuerung rückt näher. (Symbolbild) - keystone

Die Schweizer Stimmberechtigten dürften über das Bundesgesetz zur Individualbesteuerung an der Urne entscheiden: Als siebter Kanton hat der Aargau am Dienstag das Kantonsreferendum ergriffen. Für eine Abstimmung müssen es acht Kantone sein.

Der Aargauer Grosse Rat sprach sich am Dienstag mit 71 zu 59 Stimmen für das Referendum aus. Die Regierung hatte den Antrag gestellt. Dafür stimmten SVP, Mitte, EVP und EDU. Dagegen votierten SP, FDP, Grüne und GLP.

Die Vorlage dürfte damit vors Volk kommen. Denn mindestens acht Kantone müssen sich für ein Referendum aussprechen.

Bislang haben zwar mehrere Kantone ein solches zwar knapp abgelehnt, so unter anderem die Kantone Luzern, Solothurn, Schaffhausen und Glarus.

Kantonsparlamente entscheiden

Doch ergriffen – neben dem Aargau – auch schon die Kantone St. Gallen, Thurgau, Schwyz und Obwalden sowie die beiden Appenzell das Kantonsreferendum. Das Walliser Parlament sprach einen entsprechenden Vorstoss auch schon knapp gut; die entscheidende Abstimmung steht aber noch aus.

Am Mittwoch werden nun die Kantonsparlamente von Uri und Nidwalden über einen ähnlichen Antrag entscheiden. Beobachter gehen davon, dass sie das Referendum ergreifen werden. Damit dürfte die Individualbesteuerung dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden.

Bislang gab es nur einmal ein Kantonsreferendum in der Schweiz: Elf Kantone ergriffen im Jahr 2003 das Referendum gegen ein Steuerpaket des Bundes. Sie befürchteten massive Einbussen. Das Volk lehnte das Gesetz in der Abstimmung im Mai 2004 mit einem Nein-Stimmenanteil von 65,9 Prozent ab.

Argumente für und gegen die Individualbesteuerung

Die Individualbesteuerung führe zu einem hohen Aufwand, hatte die Aargauer Regierung unter anderem vorgebracht. Die Zahl der Steuerdossiers würde um 140'000 oder 30 Prozent steigen. Hinzu kämen mögliche Steuerausfälle im dreistelligen Millionenbereich.

Die Gegner der Individualbesteuerung und damit die Befürworter des Kantonsreferendums hoben dies im Aargauer Parlament am Dienstag ebenfalls hervor. Es gehe um eine «gerechte Besteuerung», hiess es in der Debatte.

Die Befürworter eines Systemwechsel und der Ablehnung des Referendums wiesen hingegen darauf hin, dass es um «einen weiteren Schritt zur Gleichstellung» gehe.

Denn heute würden Paare zivilstandsabhängig besteuert.

Der Bund will mit der Individualbesteuerung die sogenannte «Heiratsstrafe» – die steuerliche Benachteiligung von verheirateten gegenüber unverheirateten Paaren – abschaffen. Für den Aargauer Regierungsrat könnte diese «mit einfacheren Mitteln» beseitigt werden – etwa durch eine Korrektur der Tarife oder ein Splittingverfahren, wie es im Aargau bereits existiere.

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