Dritter bewilligungsfreier Verkaufssonntag erlaubt
Ab 1. September 2025 dürfen Aargauer Gemeinden einen dritten bewilligungsfreien Sonntag festlegen. Voraussetzung ist die Anmeldung beim Amt für Wirtschaft.

Wie die Gemeinde Unterentfelden mitteilt, hat der Grosse Rat beschlossen, dass Gemeinden künftig einen dritten bewilligungsfreien Sonntag mit der Beschäftigung von Arbeitnehmenden festlegen dürfen. Voraussetzung ist eine Anmeldung beim Amt für Wirtschaft und Arbeit. Die Neuregelung tritt per 1. September 2025 in Kraft.
Bereits heute gelten im Kanton Aargau zwei bewilligungsfreie Sonntagsverkaufstage im Advent, die der Regierungsrat jeweils Anfang des Jahres festlegt. Eine Motion des Grossen Rats forderte einen weiteren verkaufsoffenen Sonntag.
Für die Umsetzung dieses Anliegens waren eine Änderung des Einführungsgesetzes sowie der Verordnung zum Arbeitsrecht notwendig. Nachdem der Grosse Rat der regierungsrätlichen Vorlage zugestimmt hat und die Referendumsfrist am 26. Juni 2025 abgelaufen ist, trat die Neuregelung per 1. September 2025 in Kraft.
Weitere Informationen können der Medienmitteilung des Departements Volkswirtschaft und Inneres entnommen werden. Der Gemeinderat Unterentfelden beabsichtigt den dritten bewilligungsfreien Verkaufssonntag anlässlich des nächstjährigen Gewerbeapéros mit den Unternehmen zu besprechen.