Urner Landrat diskutiert ein kantonales Wildcampingverbot
Der Urner Landrat berät an der Session vom Mittwoch über ein kantonales Wildcampingverbot. Der Regierungsrat lehnt ein generelles Verbot ab, will den Gemeinden jedoch mit kantonalen Vorgaben entgegenkommen.

Ein generelles kantonales Verbot sei «nicht verhältnismässig», weil es auch rücksichtsvolle Camper treffen und die touristische Wertschöpfung in Uri beeinträchtigen würde, hielt die Regierung in der Antwort auf den Vorstoss fest. Zudem betreffe es nur einen kleinen Teil des Kantonsgebietes.
Die Motion wurde von Landrat Josef Inderkum (FDP) eingereicht. Er forderte, die bestehende Campingverordnung, die bisher nur die Errichtung und den Betrieb von Campingplätzen regelt und keine Bestimmungen zum Campieren ausserhalb bewilligter Zonen enthält, um ein kantonales Campingverbot zu ergänzen.
Uri kennt, im Gegensatz etwa zum Nachbarkanton Obwalden, keine gesetzliche Regelung für Wildcamping. Gemäss dem Regierungsrat existieren in 14 Kantonen keine kantonalen Bestimmungen zum Wildcampieren.










