Bettlerin will, dass du ihr Essen kaufst – geh nicht mit!

Bettina Zanni
Bettina Zanni

Bern,

Eine Frau bettelt im Bahnhof Bern um Essen für ihre Teenagertochter. Geld wolle sie nicht, behauptet sie. Das Vorgehen ist ungewöhnlich.

Bettlerin
Die Bettlerin sprach Pendlerinnen und Pendler auf dem Perron am Bahnhof Bern an. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Mutter mischt sich mit ihrer Teenagertochter im Bahnhof Bern unter die Pendler.
  • Sie will mit einer Pendlerin in einem Laden Essen für die Tochter kaufen gehen.
  • Die Schweizerische Kriminalprävention warnt vor Ablenkung.

Der Zug nach Zürich fährt in wenigen Minuten ein. Dutzende Pendlerinnen und Pendler stehen am frühen Mittwochabend am Bahnhof Bern auf dem Perron.

Auch die Frau mit der Teenagertochter könnte eine Reisende sein. In einem Sommerkleid und mit Tasche an der Schulter läuft sie gezielt zum Perron.

Die Wartenden spricht sie aber nicht etwa an, um nach dem Weg oder einer Zugverbindung zu fragen.

Sie brauche Essen für ihre Tochter, sagt sie zu einer Pendlerin auf Deutsch, mit einem Akzent. Sie komme aus Spanien und übernachte hier auf der Strasse, behauptet sie.

Gutschein der Heilsarmee biete zu wenig

Die Tochter steht derweil gelangweilt neben der Bettlerin. Sie wirkt weder krank noch unterernährt.

Shorts und T-Shirt, die sie trägt, sind sauber. Als die Pendlerin der Bettlerin empfiehlt, sich bei einem Hilfswerk wie der Heilsarmee zu melden, schüttelt diese den Kopf.

Sie kramt einen zerknitterten Essensgutschein der Heilsarmee aus der Tasche. Dieser bietet zu wenig, behauptet sie.

Gibst du Bettelnden Geld oder Essen?

Sie betont: «Ich möchte kein Geld, nur Essen.» Die Pendlerin solle nun mit ihr in einen Laden etwas für die Tochter kaufen gehen, fordert sie.

Diese Forderung ist aussergewöhnlich. Denn: Meist lehnen Bettelnde ab, wenn Passanten ihnen etwa den Kauf eines Sandwichs anstelle von Geld anbieten.

«Kann auf versuchten Taschendiebstahl hinweisen»

Als die Bettlerin eine Absage bekommt, läuft sie verärgert weiter.

Die Tochter trottet der Mutter nach – und verdreht dabei die Augen. Handelt es sich hier wirklich um Menschen mit Hunger oder um eine neue Masche?

«Das beschriebene Ansprechen durch zwei Personen kann auf einen versuchten Taschendiebstahl hinweisen.» Dies sagt Fabian Ilg, Geschäftsleiter der Schweizerischen Kriminalprävention (SKP), zu Nau.ch.

Durch die Ablenkung könnte eine Zweitperson versuchen, an persönliche Gegenstände wie das Handy oder das Portemonnaie zu gelangen.

«Insbesondere, wenn man gemeinsam in ein Verkaufsgeschäft gehen würde.» Die SKP rät von solchen Einkäufen ab, sagt Ilg.

«Sich nicht dazu drängen lassen»

Wie Bettelnde Passanten täuschen können, zeigt ein Beispiel aus der Stadt Zürich.

Eine Bettlerin bat eine Passantin 2023, ihr an einem Selecta-Automaten etwas zu essen zu kaufen, wie «CH Media» berichtete.

Anstatt die Nummer für den angegebenen Schokoriegel einzugeben, tippte die Bettlerin jedoch jene der Powerbank ein. Damit sicherte sie sich auf Kosten der Passantin das Depot von 15 Franken. Ein solches bekommen Kunden bei der Rückgabe des Geräts.

Der Kantonspolizei Bern ist das Vorgehen der Bettlerin grundsätzlich bekannt.

Ob es sich um eine organisierte Vorgehensweise oder um eine Notsituation gehandelt hat, kann sie jedoch nicht beurteilen. «Von einer neuen Masche oder einer Häufung entsprechender Fälle können wir derzeit nicht sprechen», sagt Mediensprecherin Chiara Bovigny.

Es sei jeder Privatperson selbst überlassen, ob sie einer bettelnden Person Lebensmittel kaufen möchte, sagt Bovigny. «Sofern man dies nicht möchte, raten wir, sich nicht dazu drängen zu lassen.»

Wer sich belästigt oder bedrängt fühle, könne sich jederzeit an die Polizei wenden.

Bettelnde verhalten sich aufdringlich

Im Kanton Bern besteht kein generelles Bettelverbot. Im Bahnhof Bern ist hingegen sowohl im SBB-Bereich als auch im städtischen Bahnhofsteil Betteln verboten. Grund dafür ist die Hausordnung.

Die Kantonspolizei Bern registriert immer wieder Meldungen im Zusammenhang mit bettelnden Personen.

«Etwa, weil sich diese aufdringlich verhalten oder weil der Verdacht auf mögliches deliktisches Handeln besteht, sagt Chiara Bovigny.

Erhielten sie entsprechende Meldungen, führten sie gestützt auf ihren Auftrag zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beispielsweise Personenkontrollen durch. Auch tätigten sie weiterführende Abklärungen.

Kommentare

User #5807 (nicht angemeldet)

Habe kürzlich in der Unterführung beim Bahnhof Liestal einer auf dem Boden sitzenden Bettlerin eine Zehnernote in den Hut gelegt. Sie schaute mich an und sagte: "Du hast mehr - gib mir mehr!" und rief mir dies mehrmals hinterher. Ein "Danke" hätte gereicht.

User #4209 (nicht angemeldet)

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