Stadtrat Lausanne veröffentlicht Zahlen zu Politikerspesen
Nach den Spesenauswüchsen von Politikern in Genf bemüht sich der Stadtrat von Lausanne um Transparenz in eigener Sache.

Das Wichtigste in Kürze
- Lausanne will reinen Tisch machen.
- Nach dem Genfer Spesen-Skandal veröffentlicht der Stadtrat die Zahlung der Räte.
Lausanne veröffentlichte heute Mittwoch Zahlen zu den Reisekosten ihrer Exekutive. Zudem präzisierte sie die Regeln für die Annahme von Geschenke.
2017 beliefen sich die Reisekosten der sieben Mitglieder des Stadtrats auf insgesamt 22'036 Franken. Darin eingeschlossen sind eine Studienreise des Stadtrats nach Zürich sowie Unterkunfts- und Telefonkosten. Im Vergleich dazu lag der Betrag in der Stadt Genf bei über 120'000 Franken und sorgte für einen Skandal.
Stadtpräsident Grégoire Junod (SP) und Oscar Tosato (SP), unter anderem verantwortlich für das Ressort Sport in der Olympiahauptstadt, reisten am häufigsten ins Ausland. 2017 gaben Junod und Tosato bei je sieben Auslandsreisen 7049 Franken beziehungsweise 7996 Franken für Transport und Unterkunft aus. Hinzu kommen 779 Franken beziehungsweise 238 Franken für Telefonkosten im Ausland.
Die zweitgrösste Stadt der Romandie veröffentlichte diese Zahlen, nachdem beim Stadtrat in den vergangenen Tagen zahlreiche Anfragen zu den Spesenbezügen der Politiker eingereicht worden waren.
Keine Geschenke über 300 Franken
Weiter hält die Stadt Lausanne fest, dass die Regierungsmitglieder keine Einladungen von Privatunternehmen entgegennehmen dürfen, deren Tätigkeit Zweifel an ihrer Unabhängigkeit und Unparteilichkeit wecken könnte. In der Regel komme die Stadt für die Reisekosten auf, während der Gastgeber sich um die Unterkunft kümmere.
Um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden, legte die Gemeinde zudem ihre Praxis für Geschenke und Reisen in einer neuen Richtlinie fest. So dürfen Mitglieder der Stadtexekutive keine Spenden oder andere Leistungen von über 300 Franken annehmen.
Mitglieder des Stadtrats erhalten eine Jahrespauschale von 10'000 Franken als Spesenvergütung. Für die Nutzung eines Privatfahrzeugs für geschäftliche Zwecke, für Taxis oder für Mahlzeiten im In- und Ausland wird keine Rückerstattung gewährt.