Stadtrat gibt grünes Licht für Häusersanierungen in Bern-West
Der Berner Stadtrat hat insgesamt 31 Millionen Franken für die Sanierung von älteren Mehrfamilienhäusern im Westen Berns gesprochen. Die Mieter von insgesamt 84 städtischen Wohnungen müssen deshalb ausziehen – zumindest vorübergehend.

Die Bauarbeiten sollen gestaffelt im Laufe des Jahres 2027 beginnen. Betroffen sind Wohnungen an der Zelgstrasse 18-22 und an der Melchiorstrasse 9 in Bern-Bethlehem, an der Huberstrasse 18/20 in der Siedlung Holligen sowie an der Looslistrasse 37/39 im Untermattquartier in Bümpliz.
Die Gebäude stammen aus den 1940er- bis 1970er-Jahren und gelten als stark renovierungsbedürftig. Weil die Häuser nicht im bewohnten Zustand saniert werden können, führt laut Stadt kein Weg an Leerkündigungen vorbei. Die Stadt unterstütze die betroffenen Mieterinnen und Mieter nach Kräften, versicherte Gemeinderätin Melanie Mettler (GLP) im Rat.
Die Kredite wurden gegen die Stimmen von SVP und FDP angenommen. Die SVP verlangte in ihrem Rückweisungsantrag, die Baukosten deutlich zu reduzieren. Eine wirtschaftlich tragbare Sanierung müsse sich primär am Werterhalt orientieren.
Kritik kam auch von der FDP. «Die Politik saniert nicht Wohnungen, sondern ideologische Wunschlisten», sagte Fraktionssprecherin Simone Richner. Das Resultat seien Investitionen, deren Rendite in keinem Verhältnis zum Nutzen stehe. Jede überzogene Sanierung bedeute weniger Mittel für andere Wohnungen.
Gemeinderätin Mettler verteidigte die Sanierungsprojekte. Die Energieeffizienz könne deutlich gesteigert werden. Zudem werde die Hindernisfreiheit erhöht, und mit angepassten Grundrissen werde ein besserer Wohnungsmix möglich. Der Rückweisungsantrag wurde mit 50 zu 10 Stimmen abgelehnt.
Nach der Sanierung werden es noch 72 Wohnungen sein. Diese sollen weiterhin zu vergleichsweise günstigen Mietpreisen angeboten werden. Ein grosser Teil wird unter den Kriterien für günstigen Wohnraum vermietet. Die bisherigen Mieterinnen und Mieter erhalten ein Vorzugsrecht auf die sanierten Wohnungen, sofern sie die entsprechenden Kriterien erfüllen, wie Mettler betonte.






