Stadt Zürich zieht 32 kantonale Entscheide vor Gericht
Die Stadt Zürich hat in den letzten fünf Jahren in 32 Fällen kantonale Anordnungen angefochten. Oft stritten die Behörden dabei um Kosten in der Sozialhilfe.

Der Rechtsweg werde stets erst dann gewählt, wenn eine politische oder administrative Lösung aussichtslos erscheine, teilte der Stadtrat in seiner kürzlich publizierten Antwort auf eine von der FDP eingereichte Anfrage im Gemeinderat mit. In einem Grossteil der Auseinandersetzungen hätten im Vorfeld Gespräche stattgefunden, um eine einvernehmliche Einigung zu erzielen.
Die Bilanzen dieser rechtlichen Schritte fallen unterschiedlich aus. Die städtischen Behörden erhielten in sieben Fällen vollständig und in zwei weiteren teilweise Recht. Zwölf Beschwerden der Stadt wurden abgewiesen, während neun Konflikte noch hängig sind.
Sozialdepartement am stärksten involviert
Mit 14 Fällen stammen die meisten rechtlichen Interventionen aus dem Sozialdepartement. Bei diesen Verfahren ging es fast ausschliesslich um die Kostenübernahme durch das kantonale Sozialamt. Weitere Beschwerden reichten unter anderem das Sicherheitsdepartement, das Tiefbau- und Entsorgungsdepartement sowie das Finanzdepartement ein.
Während für externe Anwaltskanzleien oder Gutachten bezifferbare Rechnungen anfielen, lässt sich der interne Personalaufwand der Verwaltung für diese Gerichtsverfahren laut der Regierung nicht genau berechnen. Der Stadtrat betonte jedoch, dass die Stadtregierung rechtlich dazu verpflichtet sei, die finanziellen und politischen Interessen der Stadt bestmöglich zu verteidigen.










