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    Zürcher Gericht spricht Senioren von Antisemitismus-Vorwurf frei

    Keystone-SDA Regional
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    Bülach,

    Das Bezirksgericht Dielsdorf hat am Mittwoch zwei gebürtige Tschechen vom Vorwurf des Antisemitismus freigesprochen. Ein 89-Jähriger hatte in einer Kurzgeschichte einen Juden als «Wanze und «gierigen Habicht» bezeichnet. Ein 77-jähriger Landsmann sah darin kein Problem.

    Freispruch für zwei Senioren: Sie hatten eine antisemitische Kurzgeschichte publiziert. Für eine Verurteilung bräuchte es jedoch den Willen, Personengruppen zu diskriminieren. (Symbo...
    Freispruch für zwei Senioren: Sie hatten eine antisemitische Kurzgeschichte publiziert. Für eine Verurteilung bräuchte es jedoch den Willen, Personengruppen zu diskriminieren. (Symbo... - KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER

    «Der Text war höchst problematisch und dürfte heute ohne historische Einordnung nicht mehr publiziert werden», sagte der Richter bei der Urteilseröffnung. Für eine Verurteilung wegen Diskriminierung und Aufrufs zu Hass sei bei den Tätern aber ein «Vorsatz» notwendig.

    Es brauche also den bewussten Willen, Personengruppen herabzusetzen oder diskriminieren zu wollen. Dieser Vorsatz war für das Gericht bei den beiden Senioren nicht ersichtlich. Sie hatten selber betont, nur «eine lustige Geschichte» publizieren zu wollen.

    «Der geldgierige Jude»

    Der 89-jährige Autor, der die Kurzgeschichte «Gerächter Gastwirt» geschrieben hatte, und der 77-jährige Redaktor, der sie gut fand und drucken liess, wurden deshalb freigesprochen.

    «Wir hoffen aber, dass jetzt ein Bewusstsein dafür besteht und keine solchen Texte mehr publiziert werden», so der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft, die dem Prozess fernblieb, kann den Fall noch weiterziehen.

    Sie hatte für beide Senioren bedingte Geldstrafen gefordert. In der Geschichte werde das Klischee des geldgierigen Juden bedient, der die Gesellschaft unterwandere. Diese Stereotypen seien Bestandteil nationalistischer Ideologien, so die Anklage.

    Ein böhmischer Dorfstreit

    Die Geschichte «Gerächter Gastwirt» wurde 2024 in der Zeitschrift «Zpravodaj», übersetzt «Reporter», abgedruckt. Dabei handelt es sich um ein Heftchen mit einer Auflage von 350 Stück, das sich an Tschechen und Slowaken in der Schweiz richtet. Seinen Sitz hat das Magazin im Unterland, weshalb der Prozess in Dielsdorf stattfand.

    Die Geschichte über den böhmischen Dorfstreit ist eigentlich schon über 120 Jahre alt und wurde im Laufe der Jahre immer wieder neu erzählt, erstmals noch unter den Habsburgern. Die Geschichte handelt von zwei Vertragspartnern, die sich gegenseitig über den Tisch ziehen. Der eine verkauft dem anderen drei Sägeböcke statt Ziegenböcke, weil dies auf Tschechisch das gleiche Wort ist.

    Hauptperson ist der «durchtriebene Izak», offensichtlich Jude. Dorfbewohner kritisieren im Text, dass die «Wanze» das halbe Dorf kaufe. Er sei ein «gaunerischer Schurke», der nach Goldstücken schnappe «wie ein Habicht».

    «Tschechischer Humor»

    Der 89-jährige Beschuldigte bediente sich beim Originaltext und «verbesserte» ihn, wie er in der Befragung sagte. Der Rentner, der seit 1979 in der Schweiz lebt, betonte, dass er niemanden habe beleidigen oder verletzen wollen. «Ich wollte nur, dass die Leute lachen.» Ohne Jude in der Hauptperson wäre es seiner Meinung nach wohl auch gegangen, aber nicht so lustig geworden. Das sei eben roher, tschechischer Humor.

    Noch einmal würde er den Text so aber nicht einreichen. «Nächstes Mal muss ich den Wortschatz besser kontrollieren», räumte er ein. Er selber habe überhaupt nichts gegen Juden. Er habe mit Juden schon «Freundschaften fürs Leben» geschlossen. Der Senior forderte für sich einen vollen Freispruch. Einen Anwalt hatte er keinen dabei.

    «Ich sehe keinen Antisemitismus»

    Auch der 77-jährige Mitbeschuldigte, der die Geschichte als Redaktor entgegennahm und drucken liess, verstand nicht, weshalb er vor Gericht antraben musste. «Es ist nur eine lustige Geschichte.» Bedenken habe er keine gehabt. «Ich sehe keinen Antisemitismus.» Diesen sehe er eher an Pro-Palästina-Demonstrationen.

    Wenn der jüdische Händler als «Wanze» bezeichnet wird, bezieht sich das seiner Ansicht nach «nur auf diese eine Person, nicht auf alle Juden». Zudem sei die Übersetzung schlecht, die für die Anklage verwendet worden sei. Bei einigen Begriffen sei immer die Übersetzung mit der negativsten Färbung genommen worden.

    «Leichte Übertreibung» als stilistisches Hilfsmittel

    Der Anwalt des 77-Jährigen forderte deshalb einen Freispruch. «Einige Passagen erwecken zwar den Eindruck, dass sie Stereotypen enthalten.» Dass der Text vor Antisemitismus strotzen würde, sei aber falsch. Solche Geschichten bräuchten nun einmal leichte Übertreibungen als «stilistisches Hilfsmittel». Der jüdische Händler werde lediglich «humorvoll karikiert».

    Dass die Anzeigeerstatterin, selber Jüdin, den Humor nicht teilte, versteht der Anwalt ein Stück weit. Juden würden wegen des erlittenen Unrechts verständlicherweise empfindlicher reagieren. Er bezeichnete die Anzeigeerstatterin als «sensibel und emotional».

    Die Frau hatte vom Redaktor eine Entschuldigung verlangt. Dieser habe diese jedoch verweigert, weshalb sie Anzeige erstattet habe.

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