Töfffahrer steht in Zürich wegen waghalsiger Tricks vor Gericht
Ein 21-jähriger Motorradfahrer muss sich am heutigen Donnerstag vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten, weil er mit riskanten Tricks andere Verkehrsteilnehmer gefährdet hatte. So tanzte er etwa mit beiden Füssen auf der Sitzbank herum. Er ist grundsätzlich geständig.

Dem Schweizer wird mehrfache, teils qualifizierte grobe Verletzung der Verkehrsregeln vorgeworfen. Laut Anklage fuhr er mit seinem Motorrad verschiedene Male für mehrere Sekunden nur auf dem Hinterrad. Bei diesen sogenannten Wheelies soll er sich teilweise sogar auf die Sitzbank gestellt, ein Bein angewinkelt platziert oder gar mit beiden Füssen auf der Sitzbank herumgetanzt haben.
Mit hohem Tempo auf der Autobahn
Die riskanten Tricks zeigte er unter anderem im dichten Verkehr auf der Zürcher Hardbrücke, vor unübersichtlichen Kurven im Gegenverkehr und mit hoher Geschwindigkeit auf der Autobahn.
Die Staatsanwaltschaft fordert für den Motorradfahrer eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten, wobei die Probezeit zwei Jahre betragen soll. Zudem soll der Mann in ein Lernprogramm für risikobereite Verkehrsteilnehmende.
Der Mann ist grundsätzlich geständig, weshalb das abgekürzte Verfahren möglich ist. Das Gericht dürfte den Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft somit zum Urteil erheben. Plädoyers wird es keine geben.
Gemäss Anklage hat der Motorradlenker eine konkrete Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen und schwere Unfälle in Kauf genommen. Niemand müsse auf öffentlichen Strassen mit einem derartigen Verhalten rechnen.










