Aargauer Regierung will Instrumentalunterricht ausbauen
Aargau plant, den Zugang zu Instrumentalunterricht für alle Kinder und Jugendlichen bis 22 Jahre zu ermöglichen.

Im Kanton Aargau sollen alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen vom Kindergarten bis zum vollendeten 22. Altersjahr Zugang zu einem Mindestangebot an Instrumentalunterricht erhalten. Dies hat der Regierungsrat vorgeschlagen.
Zum Angebot sollen auch Sologesang, Ensembleunterricht sowie Begabtenförderung gehören. Der Regierungsrat schickte am Freitag die entsprechende Revision des Instrumentalunterrichts in eine Anhörung.
Der Kanton soll den Gemeinden künftig einen Bildungsauftrag erteilen. Der Kanton wird gemäss Vorschlag Kostenbeiträge an Musikschulen entrichten, die dieses Angebot für mindestens eine Gemeinde bereitstellen und bestimmte kantonale Vorgaben erfüllen.
Kostenbeteiligung von Kanton und Gemeinden
Der Kostenbeitrag soll 30 Prozent an den Lohnaufwand für die Instrumentallehrpersonen und die Musikschulleitung einer Musikschule betragen. Der Kanton und die Gemeinden sollen die Mehrkosten gemeinsam tragen. Die Eltern würden gemäss Angaben des Regierungsrats um insgesamt 4,6 Millionen Franken entlastet.
Die Schaffung von vergleichbaren Anstellungsbedingungen an allen Musikschulen verursacht Mehrkosten von 2,2 Millionen Franken. Insgesamt betragen die Mehrkosten für den Kanton 4,1 Millionen Franken und für die Gemeinden 2,7 Millionen Franken.
Verfassungsänderung für Umsetzung notwendig
Damit alles wie vorgeschlagen umgesetzt werden kann, braucht es neben einer Revision des Kulturgesetzes auch eine neue Bestimmung in der Kantonsverfassung. Das Volk wird über die Verfassungsänderung frühestens Ende 2027 abstimmen.
Der Grosse Rat hatte im Mai 2023 eine Motion überwiesen mit dem Auftrag, den Instrumentalunterricht neu aufzugleisen.
Im Aargau wird der Instrumentalunterricht derzeit als unentgeltliches Wahlfach von der 6. bis zur 9. Klasse der Volksschule mit einer Dauer von 15 Minuten pro Woche angeboten. Die kommunalen Musikschulen übernehmen die Organisation und Durchführung des Wahlfachs auf der Volksschulstufe.
Aktuelle Schwächen im Angebot
Um einen wirkungsvollen Unterricht zu ermöglichen, verlängern sie den Unterricht in der Regel kostenpflichtig auf eine halbe Lektion.
Das heutige Angebot an Instrumentalunterricht an der Volksschule und für Jugendliche in der Berufsbildung weist mit Blick auf einen chancengerechten Zugang wesentliche Schwächen auf, wie der Regierungsrat festhält.
Für Schülerinnen und Schüler vor der 6. Klasse sowie für Berufslernende besteht kein kostengünstiges Angebot an Instrumentalunterricht im Kanton.