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    St. Galler SP reicht Referendum gegen Sparpläne bei der Pflege ein

    Im Kanton St. Gallen dürfte das Referendum gegen die Sparmassnahmen bei der Umsetzung der Pflegeinitiative zustande kommen. Die SP kündigt an, am Montag mehr als 4500 Unterschriften bei der Staatskanzlei in St. Gallen einzureichen. Damit soll das Stimmvolk entscheiden.

    Gegen die Sparpläne des St. Galler Kantonsrat bei der Umsetzung der Pflegeinitiative wird das Referendum ergriffen. (Symbolbild)
    Gegen die Sparpläne des St. Galler Kantonsrat bei der Umsetzung der Pflegeinitiative wird das Referendum ergriffen. (Symbolbild) - Keystone/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

    Die Übergabe der Unterschriften werde am Montag um 14.00 Uhr im Rahmen einer Kundgebung auf dem Klosterplatz stattfinden, teilte die kantonale SP am Freitag in einem Communiqué mit. Die Partei wehrt sich zusammen mit Berufsverbänden und Gewerkschaften gegen die vom Kantonsrat beschlossenen Kürzungen bei der Umsetzung der Pflegeinitiative.

    Das Stimmvolk habe der kantonalen Umsetzung vor zwei Jahren deutlich zugestimmt. Ein Abbau durch das «rechtsbürgerlich dominierte» Parlament werde nicht hingenommen, hiess es in der Mitteilung.

    Im Kanton St. Gallen sind für das Zustandekommen eines fakultativen Referendums 4000 gültige Unterschriften erforderlich. Trotz knapper Sammelfrist sei es gelungen, genügend gültige Unterschriften zu sammeln, teilte die SP weiter mit.

    Neben den Unterschriftensammlungen auf der Strasse konnte das Referendumskomitee von der neuen Möglichkeit von E-Collecting profitieren. Einige Dutzend Unterschriften hätten dadurch elektronisch gesammelt werden können, erklärte SP-Präsident Noam Leiser gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

    Weniger Beitragsberechtigte

    Das Referendum richtet sich gegen Sparmassnahmen, die das Kantonsparlament beschlossen hat. So soll es keine Beiträge mehr für Studierende geben, die bei Beginn der Ausbildung zur Pflegefachperson das 50. Lebensjahr vollendet haben. Bisher lag die Grenze bei 55 Jahren.

    Ebenfalls keine Beiträge sollen Studierende erhalten, die als Quereinsteigerin oder Quereinsteiger bei Beginn der Ausbildung das 27. Altersjahr noch nicht vollendet haben. Bisher lag die Grenze bei 25 Jahren. Durch die Massnahmen wird eine jährliche Einsparung von 1,3 Millionen Franken erwartet.

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