SP Schwyz erhebt Beschwerde gegen intransparente Parteifinanzierung
Die SP Schwyz zieht vor Gericht, um die Offenlegungspflicht von Parteispenden durchzusetzen.

Die SP Schwyz zieht vor das Verwaltungsgericht, um gegen die aus ihrer Sicht verfassungswidrige «Verschleierung» von Parteispenden der FDP und Mitte Schwyz vorzugehen. Die Offenlegungspflicht werde nicht ausreichend erfüllt, teilte die SP Schwyz am Donnerstag mit.
Die SP Schwyz reichte beim Verwaltungsgericht Beschwerde ein, weil die kantonale FDP und die Mitte im Rahmen der gesetzlichen Offenlegungspflicht lediglich Spendensammelvereine als Geldgeber angeben, nicht jedoch die effektiven Spenderinnen und Spender. Dies verstosse gegen die Schwyzer Kantonsverfassung und das geltende Transparenzgesetz.
Kritik an mangelnder Transparenz
«Die absichtliche Verschleierung der Spendenherkunft widerspricht dem Willen der Schwyzer Bevölkerung, die sich für Transparenz ausgesprochen hat», wird SP-Präsidentin Karin Schwiter in der Mitteilung zitiert.
Laut dem Communiqué deklariere die FDP über 100’000 Franken an Spenden von den Sammelvereinen «SUITO 1833» und «Freunde der FDP», die Mitte 20’000 Franken von der «Gesellschaft St. Martin». Wer konkret dahinterstehe, bleibe unklar, so die SP.
Transparenzinitiative und ihre Folgen
Im März 2018 hiess das Schwyzer Stimmvolk die «Transparenzinitiative» der Juso Schwyz mit 50,3 Prozent gut. Damit mussten alle Parteien und Politorganisationen im Kanton bei Wahlen und Abstimmungen ihre Finanzen offenlegen.