SP Kanton Luzern: Lichtverschmutzung wirksam bekämpfen

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Mit einer Motion fordert SP-Kantonsrat Marc Horat den Regierungsrat auf, verbindliche Regeln zur Reduktion der Lichtverschmutzung im Kanton Luzern zu schaffen.

Luzern Nacht Licht Berg
Lichtverschmutzung: Nicht «schmutziges Licht», sondern die künstliche Aufhellung der Nacht durch nicht natürliche Lichtquellen ist mit diesem Begriff gemeint. (Symbolbild) - Depositphotos

Mit einer Motion fordert SP-Kantonsrat Marc Horat den Regierungsrat auf, endlich verbindliche Regeln zur Reduktion der Lichtverschmutzung im Kanton Luzern zu schaffen.

Die bisherigen Empfehlungen des Bundes reichen nicht aus, um die zunehmende Belastung für Mensch, Tier und Umwelt wirksam zu bekämpfen.

Gefahr für Biodiversität und menschliche Gesundheit

Lichtverschmutzung ist ein wachsendes Umweltproblem. Die künstliche Aufhellung der Nacht beeinträchtigt den natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus von Menschen und Tieren, gefährdet die Biodiversität und hat negative Auswirkungen auf Gesundheit und Energieverbrauch.

Trotzdem stützt sich der Kanton Luzern bislang auf unverbindliche Empfehlungen des Bundesamts für Umwelt (BAFU) und verzichtet auf konkrete Vorschriften zur Reduktion unnötiger Lichtemissionen.

«Der wirksame Schutz der Nacht ist längst überfällig», sagt SP-Kantonsrat und Astrophysiker Marc Horat, der das Planetarium im Verkehrshaus leitet.

«Andere Kantone wie Aargau, Zürich, Genf oder Fribourg gehen mit gutem Beispiel voran und haben klare Regeln geschaffen. Luzern hinkt hinterher – dabei ist der gesetzliche Spielraum längst vorhanden.»

Gut ausgestaltete Vorgaben funktionieren

Die SP-Motion verlangt, dass die Empfehlungen des Bundes verbindlich in kantonales Recht überführt und durch weitergehende Massnahmen ergänzt werden.

Dazu gehören unter anderem gesetzlich festgelegte Ausschaltzeiten für nicht sicherheitsrelevante Beleuchtungen wie Schaufenster oder Werbescreens (zum Beispiel zwischen 22 und 6 Uhr), eine konsequente Bewilligungspflicht für besonders emissionsintensive Anlagen wie Reklameleuchten sowie der Schutz empfindlicher Gebiete durch sogenannte Dunkelschutzzonen im Richtplan.

Auch der verbindliche Einsatz der SIA-Norm 491 «Vermeidung unnötiger Lichtemissionen im Aussenraum» in Bau- und Nutzungsplanungen wird gefordert.

Mit klaren gesetzlichen Grundlagen zum Vorbild werden

Internationale Beispiele wie Österreich, konkrete kantonale Umsetzungen in Genf, Aargau und Zürich oder Städte wie Bern und Luzern zeigen:

Lichtemissionen lassen sich mit gut ausgestalteten Vorgaben reduzieren – ohne Einschränkungen für die Sicherheit oder das gesellschaftliche Leben.

«Wir müssen die Nacht als schützenswerten Raum ernst nehmen», so Horat. «Mit einer klaren gesetzlichen Grundlage kann Luzern zum Vorbild werden – für Mensch, Natur und die nachfolgenden Generationen.»

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