Das Bündner Kantonsparlament hätte die Sonderjagdinitiative nicht für ungültig erklären dürfen. Zu diesem Schluss ist das Bundesgericht am Mittwoch bei einer öffentlichen Beratung gelangt.
Die Initiative war mit einer Rekordzahl von über 10'000 Unterschriften eingereicht worden. Notwendig wären 3000 Unterschriften gewesen.
Die Initiative war mit einer Rekordzahl von über 10'000 Unterschriften eingereicht worden. Notwendig wären 3000 Unterschriften gewesen. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesgericht hebt die Ungültigerklärung einer Bündner Volksinitiative auf.
  • Diese Sonderinitiative will die Jagd auf die reguläre Zeit im Herbst beschränken.
  • Das Bundesgericht hält nun fest, dass die Initiative nicht offensichtlich gegen Gesetze des Bundes verstosse.

Aktuell kann die Regierung Sonderjagden in den Monaten November und Dezember ansetzen, wenn die Abschusspläne nicht erreicht wurden. Die Gegner dieser Sonderjagden kritisieren, dass es dabei immer wieder zu moralisch, ethisch und die Jagd betreffend verwerflichen Szenen komme, da Regeln der ordentlichen Jagd ausser Kraft seien. Die Initiative sieht deshalb eine Änderung des kantonalen Jagdgesetzes vor. Neu sollen die Abschusspläne auf alle Fälle während der ordentlichen Hochjagd erfüllt werden. Die Hochjagd soll deshalb während der Monate September und neu auch Oktober stattfinden.

Nach der Einreichung der Initiative hatte die Kantonsregierung dem grossen Rat beantragt, die Initiative für ungültig zu erklären. Sie stützte sich dabei auf ein juristisches und ein wildbiologisches Gutachten. Die Richter in Lausanne hielten nun fest, dass kein offensichtlicher Widerspruch zu übergeordnetem Recht bestehe.

Die Sache geht nun zurück an den Grossen Rat, der prüfen muss, ob andere Gründe für eine Ungültigkeitserklärung vorliegen. Die Bundesrichter zweifelten in ihren Voten an, dass solche bestehen könnten.

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