Schwyzer Regierung setzt SVP-Asylzentrumsinitiative um
Der Schwyzer Regierungsrat hat einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt, mit dem Bundesasylzentren im Kanton verhindert werden sollen. Es handelt sich dabei um die Umsetzung einer SVP-Initiative, welche der Kantonsrat gutgeheissen hat.

Das Volksbegehren «Keine Bundesasylzentren im Kanton Schwyz – Asylkriminalität stoppen!» verlangt, dass sich der Kanton Schwyz im Rahmen des Konsultationsverfahrens ablehnend zur Realisierung eines Bundesasylzentrums äussert. Diese Forderung soll im Migrationsgesetz verankert werden, wie die Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte.
Auf das geplante Bundesasylzentrum Buosingen in Arth hat die Initiative keine Wirkung, wie der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsbotschaft festhält. Aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit sei die Rückwirkung einer Gesetzesrevision ausgeschlossen.
Der Regierungsrat hatte dem Kantonsrat 2025 unter anderem deswegen beantragt, die Initiative der SVP abzulehnen. Er verwies ferner darauf, dass der Kanton Schwyz bei den Verhandlungen zu Buosingen Zugeständnisse erreicht habe. So werde im Kanton Schwyz ein Zentrum nur für 170 statt den ursprünglich geplanten 340 Plätzen geplant. Zudem verstosse die Initiative gegen den Grundsatz, dass sich Bund und Kantone gegenseitig unterstützten.
In der Parlamentsdebatte vom Oktober 2025 unterstützte nur die SVP die Volksinitiative. Der Kantonsrat hiess diese aber überraschend mit 39 zu 17 Stimmen gut.
40 Kantonsratsmitglieder, mutmassliche Gegner der Initiative, enthielten sich der Stimme. Sie ermöglichten so eine Annahme. Weil durch das Ja des Parlaments eine Volksabstimmung entfällt, konnten sie so einen Abstimmungskampf zu dem Thema verhindern.










