Wahlrichtlinie: Gemeinderat hebt Altersbeschränkung auf

Gemeinde Wollerau
Gemeinde Wollerau

March-Höfe,

Der Gemeinderat von Wollerau hat das Aufgaben- und Pflichtenheft von Behörden und Kommissionen nochmals beraten und neue Anpassungen vorgenommen.

Das Gemeindehaus in Wollerau.
Das Gemeindehaus in Wollerau. - Nau.ch / jpix.ch

Wie die Gemeinde Wollerau schreibt, hatte der Gemeinderat im Juli 2024 das Aufgaben- und Pflichtenheft von Behörden und Kommissionen überarbeitet und sich selbst eine Wahlrichtlinie betreffend der Behörden- und Kommissionswahlen auferlegt.

Ziel dieser Richtlinie ist die Sicherstellung einer langfristigen Nachfolgeplanung und die Gewährleistung des Know-how-Transfers in den Gremien.

Mit dem Aufgaben- und Pflichtenheft von Behörden und Kommissionen und der Wahlrichtlinie werden aber auch transparente Kriterien formuliert, anhand derer Behörden und Kommission bestückt werden.

Parteipräsidien der SP, IG FWW und SVP forderten Anpassungen

Mit Schreiben vom 12. März 2026 beantragten die Parteipräsidien der SP, IG FWW und SVP eine Anpassung des Aufgaben- und Pflichtenhefts von Behörden und Kommissionen.

Konkret wurde die Aufhebung der Amtszeitbeschränkung von zwölf Jahren und der Altersbeschränkung von 70 Jahren für indirekt gewählte Behörden- und Kommissionsmitglieder und damit eine Anpassung der Wahlrichtlinie gefordert.

Einbindung neuer Kräfte in politische Landschaft Woleraus – eine Herausforderung

Die Wahl von Behörden- und Kommissionsmitgliedern ist formell eine abschliessende Aufgabe des Gemeinderats. Damit steht es ihm frei, Kriterien festzuhalten, nach denen er diese Wahl vornehmen wird.

Eine solches Vorgehen ist von seiner Organisationskompetenz gedeckt. Gleichzeitig kann und will der Rat aber niemandem eine Kandidatur verbieten.

Anlässlich des Austauschs mit den Parteipräsidien und den Kantonsräten hatte der Gemeinderat am 23. März 2026 die Möglichkeit, die Thematik eingehend zu erörtern.

Die damalige Gesprächsrunde zeigte ein differenziertes Bild. Einigkeit bestand indes darüber, dass die Einbindung von neuen Kräften in die politische Landschaft Wolleraus eine Herausforderung darstellt.

Altersbeschränkung nun ersatzlos aufgeoben

Anlässlich seiner Sitzung vom 20. April 2026 hat der Gemeinderat die Wahlrichtlinie in ihrer aktuellen Form nun nochmals besprochen und sich eingehend mit dem vorgenannten Antrag beschäftigt.

Insbesondere wurde überprüft, ob die Wahlrichtlinie unglücklich formuliert ist und einen falschen Eindruck vermittelt.

In der Folge hat der Rat beschlossen, die Altersbeschränkung ersatzlos aufzuheben. An der Amtszeitbeschränkung hält er indes im bisherigen Rahmen fest.

Des Weiteren hält der Gemeinderat daran fest, die Wahlrichtlinie weiterhin öffentlich bekannt und damit den Wahlprozess transparent zu machen.

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