Schwyzer Regierung entlastet Lehrkräfte an Gymis und Berufsschulen
Der Kanton Schwyz verbessert die Anstellungsbedingungen für Lehrerinnen und Lehrer an den Gymnasien und Berufsfachschulen. Die Lehrkräfte sollen ab dem neuen Schuljahr weniger Lektionen unterrichten müssen und eine grössere Altersentlastung erhalten.

Letztmals war im Kanton Schwyz das Personal- und Besoldungsreglement für die Lehrkräfte der Gymnasien und Berufsfachschulen 2013 teilrevidiert worden. Seither habe die Arbeitsbelastung der Lehrerinnen und Lehrer zugenommen, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag mit. Zudem sei es für den Kanton schwieriger geworden, auf dem Arbeitsmarkt Lehrkräfte zu rekrutieren.
Der Regierungsrat hat deswegen das Reglement auf den Beginn des Schuljahres 2026/27 hin überarbeitet. Ziel sei es, die Konkurrenzfähigkeit der sechs kantonalen Schulen als Arbeitgeber sicherzustellen. Die Massnahmen würden pro Jahr 1,2 Millionen Franken kosten
Nicht konkurrenzfähig war der Kanton Schwyz auch mit den Anstellungsbedingungen für Primarlehrerinnen und -lehrer. Er hat deswegen die Einstiegslöhne erhöht. Auf der Sekundarstufe II sei das Problem aber ein anderes, erklärte er. Hier gehe es mehr um die Unterrichtsverpflichtung und die Altersentlastung.
Der Regierungsrat reduzierte die Unterrichtsverpflichtung an den Berufsfachschulen bezogen auf ein Vollpensum von 25 Lektionen pro Woche auf 24. An den Gymnasien wird sie für die promotionswirksamen Fächer auf 23 Lektionen vereinheitlicht. Für Lehrerinnen und Lehrer, die Sport oder ein Musikinstrument unterrichten, ist die Unterrichtsverpflichtung höher.
Ferner regelte der Regierungsrat die Altersentlastung neu. Ab dem neuen Schuljahr beträgt diese ab dem 58. Altersjahr zwei Lektionen statt bloss eine Unterrichtsstunde. Wie bisher, folgt ab dem 62. Altersjahr eine Erhöhung der Entlastung auf drei Stunden.










