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Schwyzer Regierung entlastet Lehrkräfte an Gymis und Berufsschulen

Keystone-SDA Regional
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Schwyz,

Der Kanton Schwyz verbessert die Anstellungsbedingungen für Lehrerinnen und Lehrer an den Gymnasien und Berufsfachschulen. Die Lehrkräfte sollen ab dem neuen Schuljahr weniger Lektionen unterrichten müssen und eine grössere Altersentlastung erhalten.

Eine der sechs kantonalen Schulen ist das Kollegium Schwyz. (Archivaufnahme)
Eine der sechs kantonalen Schulen ist das Kollegium Schwyz. (Archivaufnahme) - KEYSTONE/URS FLUEELER

Letztmals war im Kanton Schwyz das Personal- und Besoldungsreglement für die Lehrkräfte der Gymnasien und Berufsfachschulen 2013 teilrevidiert worden. Seither habe die Arbeitsbelastung der Lehrerinnen und Lehrer zugenommen, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag mit. Zudem sei es für den Kanton schwieriger geworden, auf dem Arbeitsmarkt Lehrkräfte zu rekrutieren.

Der Regierungsrat hat deswegen das Reglement auf den Beginn des Schuljahres 2026/27 hin überarbeitet. Ziel sei es, die Konkurrenzfähigkeit der sechs kantonalen Schulen als Arbeitgeber sicherzustellen. Die Massnahmen würden pro Jahr 1,2 Millionen Franken kosten

Nicht konkurrenzfähig war der Kanton Schwyz auch mit den Anstellungsbedingungen für Primarlehrerinnen und -lehrer. Er hat deswegen die Einstiegslöhne erhöht. Auf der Sekundarstufe II sei das Problem aber ein anderes, erklärte er. Hier gehe es mehr um die Unterrichtsverpflichtung und die Altersentlastung.

Der Regierungsrat reduzierte die Unterrichtsverpflichtung an den Berufsfachschulen bezogen auf ein Vollpensum von 25 Lektionen pro Woche auf 24. An den Gymnasien wird sie für die promotionswirksamen Fächer auf 23 Lektionen vereinheitlicht. Für Lehrerinnen und Lehrer, die Sport oder ein Musikinstrument unterrichten, ist die Unterrichtsverpflichtung höher.

Ferner regelte der Regierungsrat die Altersentlastung neu. Ab dem neuen Schuljahr beträgt diese ab dem 58. Altersjahr zwei Lektionen statt bloss eine Unterrichtsstunde. Wie bisher, folgt ab dem 62. Altersjahr eine Erhöhung der Entlastung auf drei Stunden.

Kommentare

User #5926 (nicht angemeldet)

Das ist gut. Berufsschullehrer haben für ein 100%-Pensum etwa sechs Klassen mit je 23-25 Schülern. Pro Klasse fallen pro Semester durchschnittlich etwa drei Prüfungen und eine schriftliche Arbeit an, die es zu beurteilen und zu benoten gilt. Die Prüfungsaufgaben/Fragen haben bestimmten Qualitätskriterien standzuhalten und die Benotung ebenfalls. Das Zusammenstellen und Aufsetzen dieser Prüfungen geschieht nicht ohne Aufwand und kann auch nicht aus einer Schublade herausgezogen werden. Bei einem Vollpensum liegen also neben der täglichen Unterrichtsvorbereitung 4x pro Semester 150 Prüfungen auf dem Tisch der Lehrperson. Das Korrigieren benötigt pro Arbeit 1/2 bis 1 1/2 Stunden, weil gerechtigkeitshalber auch Vergleiche mit anderen bereits korrigierten Arbeiten gemacht werden müssen. Diese Prüfungskorrekturen müssen nach der Unterrichtszeit, d.h. abends gemacht werden Die Schüler vergleichen ihre Prüfungsbeurteilung in der Regel mit anderen, sollen sie auch, wenn etwas ungerecht ist, reklamieren sie zurecht. Sie kommen vor allem dann, wenn man hier nicht sehr sorgfältig arbeitet. Fazit: Die meisten Berufsfachschullehrer haben kein 100%-Pensum, weil niemand Tag und Nacht durcharbeiten will. Und: Weil das Unterrichten in der heutigen Zeit - mit den zum Teil schwierigen, verhaltensauffälligen Lernenden - keine einfache Sache mehr ist. Ich finde es deshalb angebracht, den Lehrern allgemein etwas Entlastung anzubieten und die älteren Lehrer noch mehr zu entlasten.

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