Raserdelikt: Fünfjährige Freiheitsstrafe für Genfer Raser bestätigt

Keystone-SDA
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Lausanne,

Ein 28-jähriger Raser muss für fünf Jahre ins Gefängnis, dies entschied das Bundesgericht. Der Mann fuhr im November 2013 Mitten in Genf ein Rennen gegen andere Autofahrer. Dabei starb eine Person. Der Verurteilte hatte zudem vorher noch Marihuana geraucht.

Bei dem Unfall in Genf Mitte November 2013 starb eine Person.
Bei dem Unfall in Genf Mitte November 2013 starb eine Person. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im November 2013 lieferte sich ein 23-jähriger Mann ein Rennen mit einem Autofahrer in Genf, dabei starb eine Person.
  • Die Staatsanwaltschaft hat sich für eine fünfjährige Haft entschieden.
  • Der Verurteilte hat zuvor Marihuana geraucht, auch gehen sie von einem Eventualvorsatz aus.

Die Genfer Vorinstanz hatte den Mann wegen Tötung, schwerer und leichter Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Zudem muss der Verurteilte dem damals schwer Verletzten Opfer in solidarischer Haftung mit dem Lenker des anderen Wagens eine Genugtuung von 20'000 Franken bezahlen.

Der zur Tatzeit 23-Jährige war an jenem November-Abend um 22.30 Uhr mit einem übermotorisierten BMW eines Bekannten in der Stadt unterwegs. Dort liess er sich mit einem Unbekannten auf ein Rennen ein, wobei er bis auf 150 km/h beschleunigte.

Marihuana geraucht

Der Verurteilte hatte vorher Marihuana geraucht und verfügte über wenig Fahrpraxis. Auf einem Fussgängerstreifen bei einer Bushaltestelle erfasste er einen Fussgänger, der gegen einen weiteren prallte. Der erste Mann starb auf der Unfallstelle. Die zweite Person leidet noch heute unter einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Das Bundesgericht hält in seinem Urteil fest, dass die Vorinstanz von Eventualvorsatz ausgehen durfte. Der Verurteilte habe die Situation vor Ort gekannt, und ihm habe klar sein müssen, dass er mit seinem Verhalten Menschen gefährde.

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